Urkunde 1685 Januar 30: Unterschied zwischen den Versionen

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[[30. Januar]] [[1685]] [[Haus Overdyck (Bochum)|Overdyck]]<br />
Der Droste [[Von Loe (Adelsgeschlecht)|von Loe]] zu Overdyck erklärt auf den ihm heute durch den Frohnen Altenbach zugestellten Bescheid des von der evangelisch reformierten Gemeinde zu Bochum gewählten Kommissars, daß er als Erbe seines Bruders, des Leutnants Moritz von Loe, keine Bedenken habe gegen die Einweisung (immissio) dieser Gemeinde in die Nachlassenschaft seines Bruders, insbesonders in den Neerings Kotten an der Wattenscheider Heide zur Sicherung ihrer Ansprüche aus dessen Schenkung vom Jahre [[Urkunde 1660 Januar 29|1660. (29. Januar.)]]<br />
Der Droste [[Von Loe (Adelsgeschlecht)|von Loe]] zu Overdyck erklärt auf den ihm heute durch den Frohnen Altenbach zugestellten Bescheid des von der evangelisch reformierten Gemeinde zu Bochum gewählten Kommissars, daß er als Erbe seines Bruders, des Leutnants Moritz von Loe, keine Bedenken habe gegen die Einweisung (immissio) dieser Gemeinde in die Nachlassenschaft seines Bruders, insbesonders in den Neerings Kotten an der Wattenscheider Heide zur Sicherung ihrer Ansprüche aus dessen Schenkung vom Jahre [[Urkunde 1660 Januar 29|1660. (29. Januar.)]]<br />

Aktuelle Version vom 19. Januar 2018, 19:06 Uhr


Urkundentext

30. Januar 1685 Overdyck
Der Droste von Loe zu Overdyck erklärt auf den ihm heute durch den Frohnen Altenbach zugestellten Bescheid des von der evangelisch reformierten Gemeinde zu Bochum gewählten Kommissars, daß er als Erbe seines Bruders, des Leutnants Moritz von Loe, keine Bedenken habe gegen die Einweisung (immissio) dieser Gemeinde in die Nachlassenschaft seines Bruders, insbesonders in den Neerings Kotten an der Wattenscheider Heide zur Sicherung ihrer Ansprüche aus dessen Schenkung vom Jahre 1660. (29. Januar.)
Entwurf.
Acta manualia des Justizkomissars Schmieding in Sachen des Freyherrn von der Reck zu Overdieck / reformierte Consistorium zu Bochum. Beklagte. Fol. 2.

Quelle

Literatur

Siehe auch