Urkunde 1681 April 7

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Version vom 28. März 2017, 17:32 Uhr von Thorsten Schmidt (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)


Urkundentext

7. April 1681, Dahlhausen
Moritz Goswin von Düngelen, Herr zu Dalhausen und Haveckenschedt. bevollmächtigt den Doktor der Rechte Adolph Henrich Esselen, für ihn bei der fürstlichen Lehnkammer des Stifts Münster als nächsten Erbfolger seines † Vaters Rötger von Düngelen die Belehnung mit Lohmans Hof im Kirchspiel Meteler Amt Unna Grafschaft Marck gelegen in Empfang zu nehmen und den Lehnseid zu leisten.
Siegel und Unterschrift des Ausstellers.
Original.
Lohmanns Hof im Amte Unna Kirchspiel Metteler, nach Absterben Henrich von der Capellen zu Wedringen an Goswin von Düngellen zu Dahlhausen gekommen . . . Fol. 65

Literatur

Siehe auch

Quelle