Urkunde 1668 Februar 10: Unterschied zwischen den Versionen

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== Urkundentext ==
== Urkundentext ==
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[[10. Februar]] [[1668]], Werden<br />
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J. v. Bernardi bestätigt, daß [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Rötger v. Düngelen]] zu Dahlhausen heute an Gebühren für die Erneuerung der Lehn 10 Rtlr. eingezahlt habe: an Gebühren für den Lehnsherrn seien noch 4 Rtlr. zu zahlen. Der Lehnbrief soll nach richtiger Bezeichnung der Zubehörungen der Güter und Erledigung der Gebühren wegen '''Möckers Hof''' ausgeglichen werden.<br />
J. v. Bernardi bestätigt, daß [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Rötger v. Düngelen]] zu Dahlhausen heute an Gebühren für die Erneuerung der Lehn 10 Rtlr. eingezahlt habe: an Gebühren für den Lehnsherrn seien noch 4 Rtlr. zu zahlen. Der Lehnbrief soll nach richtiger Bezeichnung der Zubehörungen der Güter und Erledigung der Gebühren wegen '''Möckers Hof''' ausgeglichen werden.<br />
Unterschrift.<br />
Unterschrift.<br />
<small>Kopie.<br />
<small>Kopie.<br />
Werdensdie Lehen IV. Fol. 8.</small>
Werdensdie Lehen IV. Fol. 8.</small> <ref>[[Stadtarchiv Herne]]  - Urkundenbestand</ref>
 
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== Quelle ==
*[[Stadtarchiv Herne]]  - Urkundenbestand
==Literatur==
==Literatur==
*[[Symann 1929]] S. 91 Nr. 252
*[[Symann 1929]] S. 91 Nr. 252
*[[Werbeck  1999]]
*[[Werbeck  1999]]
== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
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== Quelle ==
== Anmerkungen ==
<references/>
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Aktuelle Version vom 25. April 2017, 17:13 Uhr


Urkundentext

10. Februar 1668, Werden
J. v. Bernardi bestätigt, daß Rötger v. Düngelen zu Dahlhausen heute an Gebühren für die Erneuerung der Lehn 10 Rtlr. eingezahlt habe: an Gebühren für den Lehnsherrn seien noch 4 Rtlr. zu zahlen. Der Lehnbrief soll nach richtiger Bezeichnung der Zubehörungen der Güter und Erledigung der Gebühren wegen Möckers Hof ausgeglichen werden.
Unterschrift.
Kopie.
Werdensdie Lehen IV. Fol. 8.
[1]

Literatur

Siehe auch

Quelle

  1. Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand