Urkunde 1659 Dezember 11: Unterschied zwischen den Versionen

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== Urkundentext ==
== Urkundentext ==
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Vor dem Notar Caspar von Gahmen erklärt Johan Goßen zu Grevel in Gegenwart des Jobst Langenkamp, dass er an das Haus zur Wenge unter anderem den Zehnten von seien Ferken liefern müsse. Er habe diesen auch, solange er dort gewohnt hätte, abgeliefert, nunmehr aber zu seiner Bequemlichkeit mit seinem Erbherrn von Neuhoff zur Wenge sich dahin verglichen, anstatt Naturallieferung jährlich Geldzahlung zu leisten.<br />
Vor dem Notar Caspar von Gahmen erklärt Johan Goßen zu Grevel in Gegenwart des Jobst Langenkamp, dass er an das Haus zur Wenge unter anderem den Zehnten von seien Ferken liefern müsse. Er habe diesen auch, solange er dort gewohnt hätte, abgeliefert, nunmehr aber zu seiner Bequemlichkeit mit seinem Erbherrn von Neuhoff zur Wenge sich dahin verglichen, anstatt Naturallieferung jährlich Geldzahlung zu leisten.<br />
Unterschrift des Notars.<br />
Unterschrift des Notars.<br />
<small>Kopie.<br />
<small>Kopie.<br />
Correspoudence zwischen dem Frhrn. v. [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Düngellen]] zu Dahlhausen und Dr. jur. Beurhaus zu Dortmund über die Nachlassenschaft der ausgestorbenen Familie von Neuhoff gehörigen Lehngüter. Fol. 168.</small>
Correspoudence zwischen dem Frhrn. v. [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Düngellen]] zu Dahlhausen und Dr. jur. Beurhaus zu Dortmund über die Nachlassenschaft der ausgestorbenen Familie von Neuhoff gehörigen Lehngüter. Fol. 168.</small> <ref>[[Stadtarchiv Herne]]  - Urkundenbestand</ref>
 
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== Quelle ==
*[[Stadtarchiv Herne]]  - Urkundenbestand
==Literatur==
==Literatur==
*[[Symann 1929]] S. 73 Nr. 231
*[[Symann 1929]] S. 73 Nr. 231
*[[Werbeck  1999]]
*[[Werbeck  1999]]
== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
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== Quelle ==
== Anmerkungen ==
<references/>
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Aktuelle Version vom 25. April 2017, 16:09 Uhr


Urkundentext

11. Dezember 1659 Haus Wenge[1]
Vor dem Notar Caspar von Gahmen erklärt Johan Goßen zu Grevel in Gegenwart des Jobst Langenkamp, dass er an das Haus zur Wenge unter anderem den Zehnten von seien Ferken liefern müsse. Er habe diesen auch, solange er dort gewohnt hätte, abgeliefert, nunmehr aber zu seiner Bequemlichkeit mit seinem Erbherrn von Neuhoff zur Wenge sich dahin verglichen, anstatt Naturallieferung jährlich Geldzahlung zu leisten.
Unterschrift des Notars.
Kopie.
Correspoudence zwischen dem Frhrn. v. Düngellen zu Dahlhausen und Dr. jur. Beurhaus zu Dortmund über die Nachlassenschaft der ausgestorbenen Familie von Neuhoff gehörigen Lehngüter. Fol. 168.
[2]

Literatur

Siehe auch

Quelle