Urkunde 1654 Mai 7: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
(Die Seite wurde neu angelegt: „__NOTOC__ <div class="inhalt" style="background-color:#FAF9E3;border-style: ridge; margin-bottom:1em; padding:1.2em 6.8em 1.2em 6.8em;font-size:17px;max-width:…“)
 
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
__NOTOC__
__NOTOC__
<div class="inhalt" style="background-color:#FAF9E3;border-style: ridge; margin-bottom:1em; padding:1.2em 6.8em 1.2em 6.8em;font-size:17px;max-width:650px;text-align:justify">
{{Urkunde}}
== Urkundentext ==
== Urkundentext ==
<blockquote>
[[7. Mai]] [[1654]] <br />
[[7. Mai]] [[1654]] <br />
Christina Elisabeth Freifrau von Brempt und Lanscron schließt mit Ermächtigung ihres Mannes mit [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Rutger von Düngelen]] zu Dahlhausen wegen einer Schuldverschreibung über 300 Rilr. Kapital und 400 und etlichen Rtlr. Zinsen, einen Vergleich dahin., dass sie diesem gegen Überlassung der Schuldverschreibung mit Zinsen ein Stück Land von der alten [[Haus Dorneburg|Dornenburgh]], nächst dem Biesenbruch gelegen, und von dem mittelsten Baum bis auf den Beckebaum schiessend, frei und unbeschwert überträgt, von Düngelen erhält ferner 3 Ohm Weißwein sowie 200 Rtlr. bis künftigen 24. Juni (Johannes d. Taufe:), den Rest nächstkünftigen Martini, 14 Tage vorher oder nachher, in zu Wesel gangbaren Münzen. Zur Sicherheit verpfändet Freifrau von Brempt ihr gesamtes Vieh.<br />
Christina Elisabeth Freifrau von Brempt und Lanscron schließt mit Ermächtigung ihres Mannes mit [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Rutger von Düngelen]] zu Dahlhausen wegen einer Schuldverschreibung über 300 Rilr. Kapital und 400 und etlichen Rtlr. Zinsen, einen Vergleich dahin., dass sie diesem gegen Überlassung der Schuldverschreibung mit Zinsen ein Stück Land von der alten [[Haus Dorneburg|Dornenburgh]], nächst dem Biesenbruch gelegen, und von dem mittelsten Baum bis auf den Beckebaum schiessend, frei und unbeschwert überträgt, von Düngelen erhält ferner 3 Ohm Weißwein sowie 200 Rtlr. bis künftigen 24. Juni (Johannes d. Taufe:), den Rest nächstkünftigen Martini, 14 Tage vorher oder nachher, in zu Wesel gangbaren Münzen. Zur Sicherheit verpfändet Freifrau von Brempt ihr gesamtes Vieh.<br />
Die Vertragschließenden siegeln und unterschreiben.<br />
Die Vertragschließenden siegeln und unterschreiben.<br />
Original.<br />
Original.<br />
<small>Frhr. von Düngellen zu Dahlhausen Kläger Diederich von Overlacker zu Hemmerde und Cons. als sämtliche Erben des [[Haus Grimberg|Hauses zum Grimberg]] u. Frhrn. von Brembt n. Frhrn. von Nesselrodt wegen . . des Gehölzes Sunderen . . . Fol. 40 und 41.</small>
<small>Frhr. von Düngellen zu Dahlhausen Kläger Diederich von Overlacker zu Hemmerde und Cons. als sämtliche Erben des [[Haus Grimberg|Hauses zum Grimberg]] u. Frhrn. von Brembt n. Frhrn. von Nesselrodt wegen . . des Gehölzes Sunderen . . . Fol. 40 und 41.</small> <ref>[[Stadtarchiv Herne]]  - Urkundenbestand</ref>
 
</div>
== Quelle ==
*[[Stadtarchiv Herne]]  - Urkundenbestand
==Literatur==
==Literatur==
*[[Symann 1929]] S. 50 Nr. 212
*[[Symann 1929]] S. 50 Nr. 212
*[[Werbeck  1999]]
*[[Werbeck  1999]]
== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
{{Spezial:Linkliste/{{PAGENAME}}|Limit:500|namespace=0}}
{{Spezial:Linkliste/{{PAGENAME}}|Limit:500|namespace=0}}
 
== Quelle ==
== Anmerkungen ==
<references/>
<references/>



Aktuelle Version vom 24. April 2017, 17:22 Uhr


Urkundentext

7. Mai 1654
Christina Elisabeth Freifrau von Brempt und Lanscron schließt mit Ermächtigung ihres Mannes mit Rutger von Düngelen zu Dahlhausen wegen einer Schuldverschreibung über 300 Rilr. Kapital und 400 und etlichen Rtlr. Zinsen, einen Vergleich dahin., dass sie diesem gegen Überlassung der Schuldverschreibung mit Zinsen ein Stück Land von der alten Dornenburgh, nächst dem Biesenbruch gelegen, und von dem mittelsten Baum bis auf den Beckebaum schiessend, frei und unbeschwert überträgt, von Düngelen erhält ferner 3 Ohm Weißwein sowie 200 Rtlr. bis künftigen 24. Juni (Johannes d. Taufe:), den Rest nächstkünftigen Martini, 14 Tage vorher oder nachher, in zu Wesel gangbaren Münzen. Zur Sicherheit verpfändet Freifrau von Brempt ihr gesamtes Vieh.
Die Vertragschließenden siegeln und unterschreiben.
Original.
Frhr. von Düngellen zu Dahlhausen Kläger Diederich von Overlacker zu Hemmerde und Cons. als sämtliche Erben des Hauses zum Grimberg u. Frhrn. von Brembt n. Frhrn. von Nesselrodt wegen . . des Gehölzes Sunderen . . . Fol. 40 und 41. [1]

Literatur

Siehe auch

Quelle

  1. Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand