Urkunde 1645 Januar 12: Unterschied zwischen den Versionen

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== Urkundentext ==
== Urkundentext ==
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[[12. Januar]] - [[1645]] <br />
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Anthon Solling, Bürger und Handelssmann in der Stadt Bochumb, zeigt dem unterzeichneten Notar in Gegenwart der nachbenannten Zeugen eine Vollmacht von Dietberten Elbers, Schultheissen zu Bochumb, vor, krafft deren er nach dem Tode des Friderich Wilhelm Maevius, seines Vetters, dessen auf den Schultheißen übergegangene Nachlassenschaft, besonders die Lehngüter in Besitznehmen solle, (animo et corpore anzunemmen und zu ergreifen). Der Notar, den er um Beistand ersucht, begibt sich mit den Zeugen sofort nach dem Bonenkamp, aussen Kettwiger pforten gelegen, sodann nach den dabei gelegenen Bungardt und Wischen und nimmt sie in Besitz: <br />
Anthon Solling, Bürger und Handelssmann in der Stadt Bochumb, zeigt dem unterzeichneten Notar in Gegenwart der nachbenannten Zeugen eine Vollmacht von Dietberten Elbers, Schultheissen zu Bochumb, vor, krafft deren er nach dem Tode des Friderich Wilhelm Maevius, seines Vetters, dessen auf den Schultheißen übergegangene Nachlassenschaft, besonders die Lehngüter in Besitznehmen solle, (animo et corpore anzunemmen und zu ergreifen). Der Notar, den er um Beistand ersucht, begibt sich mit den Zeugen sofort nach dem Bonenkamp, aussen Kettwiger pforten gelegen, sodann nach den dabei gelegenen Bungardt und Wischen und nimmt sie in Besitz: <br />
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<small>Loses Blatt.</small>
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== Quelle ==
*[[Stadtarchiv Herne]]  - Urkundenbestand
==Literatur==
==Literatur==
*[[Symann 1929]] S. 33 Nr. 186
*[[Symann 1929]] S. 33 Nr. 186
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== Siehe auch ==
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== Quelle ==
== Anmerkungen ==
*[[Stadtarchiv Herne]]  - Urkundenbestand
<references/>
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Aktuelle Version vom 8. April 2017, 18:38 Uhr


Urkundentext

12. Januar - 1645
Anthon Solling, Bürger und Handelssmann in der Stadt Bochumb, zeigt dem unterzeichneten Notar in Gegenwart der nachbenannten Zeugen eine Vollmacht von Dietberten Elbers, Schultheissen zu Bochumb, vor, krafft deren er nach dem Tode des Friderich Wilhelm Maevius, seines Vetters, dessen auf den Schultheißen übergegangene Nachlassenschaft, besonders die Lehngüter in Besitznehmen solle, (animo et corpore anzunemmen und zu ergreifen). Der Notar, den er um Beistand ersucht, begibt sich mit den Zeugen sofort nach dem Bonenkamp, aussen Kettwiger pforten gelegen, sodann nach den dabei gelegenen Bungardt und Wischen und nimmt sie in Besitz:
ferner einen kamp, ohngefehr neun morgen haltende von dieser statt abzurechnen jenseit der Lohemühlen bei Aldendorff befindlich, auch noch ein stückelandes, neben der mehrgemelten Muhlenplätze gelegen, welches Peter Vogelwische unter die pflüg hatt, schließlich in Essen die behausungh auffm Rohde.
Der Magitrat, welcher um Bestätigung der Besitzhandlungen gebeten, erklärt sich hierzu bereit. Der Notar hat auf Bitten des Solling dieses Protokoll aufgenommen und unterschrieben, welches der Bürgermeister und Richter dieser Stadt Essen bestätigt.
Zeugen: Casper vor dem Broche und Jobst Spoerde (?), bürgere hieselbst.
Unterschrift: Notar Joan Gerardus Garman.
Original.
Loses Blatt.

Literatur

Siehe auch

Quelle