Urkunde 1638 Oktober 1: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
__NOTOC__
__NOTOC__
{{Urkunde}}
== Urkundentext ==
== Urkundentext ==
[[1. Oktober]] [[1638]]<br />[[Haus Dahlhausen]]<br />
[[1. Oktober]] [[1638]]<br />[[Haus Dahlhausen]]<br />

Aktuelle Version vom 14. April 2017, 16:22 Uhr


Urkundentext

1. Oktober 1638
Haus Dahlhausen
Gosswin von Düngelen hat dem Johan von Castrop, Schwiegersohn der Witwe Brandts, welchem er seit einigen Jahren die Zinsen von 200 Rtlr. schuldet, einen Vorschuß gezahlt.
Die Parteien einigen sich dahin, daß von Düngellen in verschiedenen Terminen an Anton Rodtberg, welchem die Witwe und ihr Enkel Peter von Castrop die Schuldverschreibung über 200 Rtlr. verpfändet haben, 100 Goldgld. zahlt.
Sie verzichten auf die Erfüllung weiterer gegenseitiger Forderungen.
Der Vertrag ist doppelt ausgefertigt.
Unterschriften: Gosswin von Düngellen (Sohn). Rütger von Düngellen (Vater), Peter Castrop.
Original.
Eingelöste Obligationen. Fol. 33

Literatur

Siehe auch

Quelle