Urkunde 1632 Mai 14: Unterschied zwischen den Versionen

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== Urkundentext ==
== Urkundentext ==
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[[14. Mai]] [[1632]]<br />
[[14. Mai]] [[1632]]<br />
Johan Wirich Schmedden bekundet, daß sein † Vater Peter Schmedden an Pannekuchen zu Hattenegen, Bevollmächtigten des [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|von Dungelen]] zu [[Haus Dahlhausen|Dalhausen]], von 1610—15 einschließlich, jährlich 30 Rtlr. Zinsen — wegen des Gehölzes Sunderen — gezahlt habe, und die Generalabrechnung von sämtlichen Erben unterschrieben sei.<br />
Johan Wirich Schmedden bekundet, daß sein † Vater Peter Schmedden an Pannekuchen zu Hattenegen, Bevollmächtigten des [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|von Dungelen]] zu [[Haus Dahlhausen|Dalhausen]], von 1610—15 einschließlich, jährlich 30 Rtlr. Zinsen — wegen des Gehölzes Sunderen — gezahlt habe, und die Generalabrechnung von sämtlichen Erben unterschrieben sei.<br />
Unterschrift des Ausstellers.<br />
Unterschrift des Ausstellers.<br />
Kopie.<br />
Kopie.<br />
<small>Frhrn. von Düngellen zu Dahlhausen, Kläger, / Diederich von Overlacker zu Hemmerde und Cons. als sämtl. Erbgenahmen des Hauses zum Grimberg. Frhrn. von Brembt u. Frhrn. von Nesselrodt, Beklagten, wegen . . . des Gehölzes des Sundern . . . Fol. 15.</small>
<small>Frhrn. von Düngellen zu Dahlhausen, Kläger, / Diederich von Overlacker zu Hemmerde und Cons. als sämtl. Erbgenahmen des Hauses zum Grimberg. Frhrn. von Brembt u. Frhrn. von Nesselrodt, Beklagten, wegen . . . des Gehölzes des Sundern . . . Fol. 15.</small> <ref>[[Stadtarchiv Herne]]  - Urkundenbestand</ref>
 
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== Quelle ==
*[[Stadtarchiv Herne]]  - Urkundenbestand
==Literatur==
==Literatur==
*[[Symann 1929]] S. 23f. Nr. 167
*[[Symann 1929]] S. 23f. Nr. 167
*[[Werbeck  1999]]
*[[Werbeck  1999]]
== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
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== Quelle ==
== Anmerkungen ==
<references/>
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Aktuelle Version vom 24. April 2017, 12:00 Uhr


Urkundentext

14. Mai 1632
Johan Wirich Schmedden bekundet, daß sein † Vater Peter Schmedden an Pannekuchen zu Hattenegen, Bevollmächtigten des von Dungelen zu Dalhausen, von 1610—15 einschließlich, jährlich 30 Rtlr. Zinsen — wegen des Gehölzes Sunderen — gezahlt habe, und die Generalabrechnung von sämtlichen Erben unterschrieben sei.
Unterschrift des Ausstellers.
Kopie.
Frhrn. von Düngellen zu Dahlhausen, Kläger, / Diederich von Overlacker zu Hemmerde und Cons. als sämtl. Erbgenahmen des Hauses zum Grimberg. Frhrn. von Brembt u. Frhrn. von Nesselrodt, Beklagten, wegen . . . des Gehölzes des Sundern . . . Fol. 15. [1]

Literatur

Siehe auch

Quelle

  1. Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand