Urkunde 1630 Februar 2: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Urkunde}}
== Urkundentext ==
== Urkundentext ==
<blockquote>
[[2. Februar]] [[1630]]<br />
[[2. Februar]] [[1630]]<br />
Wennemar von Neuhoff zu Baldenei, Kurfürstlich Brandenburgischer Drost des Amtes Bochumb, und die unterzeichneten ritterbürtigen Eingesessenen ebendort, bekunden, von Mathias Christoph von Lennich, Lieutenant zu Pferde in Diensten der Staaten der vereinigten Niederlande, ein Darlehn von 2000 Rtlr. zu 6% zur Ablegung von Kriegskontributionen, welche von dem Obrist Freyherrn von Genth für das kurbrandenburgische Regiment erhoben sind geliehen und diesem (v. G.) zur Vermeidung militärischer Exekution und Befreiung bereits arrestierter Hausleute bar ausgezahlt zu haben. <br />
Wennemar von Neuhoff zu Baldenei, Kurfürstlich Brandenburgischer Drost des Amtes Bochumb, und die unterzeichneten ritterbürtigen Eingesessenen ebendort, bekunden, von Mathias Christoph von Lennich, Lieutenant zu Pferde in Diensten der Staaten der vereinigten Niederlande, ein Darlehn von 2000 Rtlr. zu 6% zur Ablegung von Kriegskontributionen, welche von dem Obrist Freyherrn von Genth für das kurbrandenburgische Regiment erhoben sind geliehen und diesem (v. G.) zur Vermeidung militärischer Exekution und Befreiung bereits arrestierter Hausleute bar ausgezahlt zu haben. <br />
Zur Sicherheit der auf Lichtmeß (2. Febr.) fälligen Jahresrente von 120 Rtlr. haften die Amtsgefälle, sowie die eigenhörigen Güter der ritterbürtigen Eingesessenen.<br />
Zur Sicherheit der auf Lichtmeß (2. Febr.) fälligen Jahresrente von 120 Rtlr. haften die Amtsgefälle, sowie die eigenhörigen Güter der ritterbürtigen Eingesessenen.<br />
Wennemar von Neuhoff sowie [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Rötger von Düngeln]], [[Von Loe (Adelsgeschlecht)|Hans Diederich von Loe]], [[Von Eickel|Diederich von Eickel]], und der [[Von Hugenpoet (Adelsgeschlecht)|Amtsrichter Hugenpoth]] siegeln und unterschreiben.<br />
Wennemar von Neuhoff sowie [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Rötger von Düngeln]], [[Von Loe (Adelsgeschlecht)|Hans Diederich von Loe]], Diederich von Eickel, und der [[Von Hugenpoet (Adelsgeschlecht)|Amtsrichter Hugenpoth]] siegeln und unterschreiben.<br />
Kopie.<br />
Kopie.<br />
Freifrau von Düngellen zu Dahlhausen geborene Freiin von der Marck / Freiherrn von Elverfeld zu Villigst. betr. Inventar . . . .<br />
Freifrau von Düngellen zu Dahlhausen geborene Freiin von der Marck / Freiherrn von Elverfeld zu Villigst. betr. Inventar . . . .<br />
Fol. 27 und 28.
Fol. 27 und 28.
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== Quelle ==
*[[Stadtarchiv Herne]]  - Urkundenbestand
==Literatur==
==Literatur==
*[[Symann 1929]] S. 20f. Nr. 163
*[[Symann 1929]] S. 20f. Nr. 163
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== Anmerkungen ==
== Quelle ==
*[[Stadtarchiv Herne]]  - Urkundenbestand
<references/>
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Aktuelle Version vom 19. Januar 2018, 10:46 Uhr


Urkundentext

2. Februar 1630
Wennemar von Neuhoff zu Baldenei, Kurfürstlich Brandenburgischer Drost des Amtes Bochumb, und die unterzeichneten ritterbürtigen Eingesessenen ebendort, bekunden, von Mathias Christoph von Lennich, Lieutenant zu Pferde in Diensten der Staaten der vereinigten Niederlande, ein Darlehn von 2000 Rtlr. zu 6% zur Ablegung von Kriegskontributionen, welche von dem Obrist Freyherrn von Genth für das kurbrandenburgische Regiment erhoben sind geliehen und diesem (v. G.) zur Vermeidung militärischer Exekution und Befreiung bereits arrestierter Hausleute bar ausgezahlt zu haben.
Zur Sicherheit der auf Lichtmeß (2. Febr.) fälligen Jahresrente von 120 Rtlr. haften die Amtsgefälle, sowie die eigenhörigen Güter der ritterbürtigen Eingesessenen.
Wennemar von Neuhoff sowie Rötger von Düngeln, Hans Diederich von Loe, Diederich von Eickel, und der Amtsrichter Hugenpoth siegeln und unterschreiben.
Kopie.
Freifrau von Düngellen zu Dahlhausen geborene Freiin von der Marck / Freiherrn von Elverfeld zu Villigst. betr. Inventar . . . .
Fol. 27 und 28.

Literatur

Siehe auch


Quelle