Urkunde 1609 September 29

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Version vom 20. November 2016, 17:24 Uhr von Andreas Janik (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „__NOTOC__ <div class="inhalt" style="background-color:#FAF9E3;border-style: ridge; margin-bottom:1em; padding:1.2em 6.8em 1.2em 6.8em;font-size:17px;max-width:…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Urkundentext

29. September 1609:
Mathias von Bueren zu Hockerde, Jobst Kappel zu Waldenbrugge und Ernst von Eickel zum Crange als "Erbgenamen" des † Gerhardt Bodelschwing zu Mengde verkaufen der Johanna geb. von Oer, Witwe Philipp von Viermunden zur Bladenhorst sowie deren Erben eine jährliche Rente von 42 Reichstalern aus ihren Erbgütern: dem Hof "zur Hove gelegen zu Oesterich", dem Hof zu Oestendorf und dem Hornemannshof zu Nette [bei jedem Hofe ist aufgezählt, was er jährlich an Pacht abwirft]; alle Höfe liegen im Kirchspiel und Gericht Mengde. Das letztgenannte Gut hat jährlich 10 Goldgulden an die Kirche zu Mengede abzuliefern, sonst sind die 3 Güter abgabenfrei. Die 3 Güter gelten als Unterpfand für die Rente. Die Pächter auf den genannten Höfen heißen: Gisen zum Oestendorpff; Gert uf der Hoven und Johann Hornemann. Den Rückkauf der Rente mit 700 Reichstalern behalten sich die Verkäufer vor.
Unterschrift: des v. Bueren und des von Eickel.
Die Stadt Dortmundt versiegelte die Urkunde neben den Verkäufern; dabei erklärt sie aber, dass ihre in und an dem Gericht und Dorf Mengde liegenden Lehnsgüter nicht mit als Unterpfand gelten sollen.

  • Material : Papier
  • Überlieferung : Original


Quelle

  • Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, A 462 I Gesamtarchiv von Romberg - Urkunden, Nr. 2348[1]

Siehe auch


Anmerkungen