Urkunde 1600-1653 (Metler): Unterschied zwischen den Versionen

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== Urkundentext ==
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[[1600]]-[[1653]] Nachrichten über den Lohoff oder Lohmans Hof zu Westicke im Kirspel Matlaer oder Matlen (Metler) im Amt Unna und Land von der Mark:<br />
[[1600]]-[[1653]] Nachrichten über den Lohoff oder Lohmans Hof zu Westicke im Kirspel Matlaer oder Matlen (Metler) im Amt Unna und Land von der Mark:<br />
#[[1600]] Goswin [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|von Düngel]] hat nach dem Tode seines Schwagers Diderich von Haveckenschede die Belehnung nachgesucht und den Mutschein erhalten (praes. 19. Januar 1600)
#[[1600]] Goswin [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|von Düngel]] hat nach dem Tode seines Schwagers Diderich von Haveckenschede die Belehnung nachgesucht und den Mutschein erhalten (praes. 19. Januar 1600)
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#[[1653]] beantragt Rutger von Düngel bei der Lehnkammer das Lehen, weil es (von Havckenscheid) weit entlegen, seineu Gläubigern zu übertragen und dafür sein freies allodiales Erbe Lohmans Gut zu Hordel im Amt Bochumb als Lehen anzuerkennen, (praes. 8. Januar 1653: der Antrag ist abgelehnt. Unterschrift. Ferdinand Holstein Lehnsekretär.<br />
#[[1653]] beantragt Rutger von Düngel bei der Lehnkammer das Lehen, weil es (von Havckenscheid) weit entlegen, seineu Gläubigern zu übertragen und dafür sein freies allodiales Erbe Lohmans Gut zu Hordel im Amt Bochumb als Lehen anzuerkennen, (praes. 8. Januar 1653: der Antrag ist abgelehnt. Unterschrift. Ferdinand Holstein Lehnsekretär.<br />
Nachrichten über Lehmanns Hof . . . Fol. 73—76.
Nachrichten über Lehmanns Hof . . . Fol. 73—76.
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==Literatur==
==Literatur==
*[[Symann 1929]] S. 1 Nr. 127
*[[Symann 1929]] S. 1 Nr. 127

Aktuelle Version vom 21. April 2017, 13:38 Uhr


Urkundentext

1600-1653 Nachrichten über den Lohoff oder Lohmans Hof zu Westicke im Kirspel Matlaer oder Matlen (Metler) im Amt Unna und Land von der Mark:

  1. 1600 Goswin von Düngel hat nach dem Tode seines Schwagers Diderich von Haveckenschede die Belehnung nachgesucht und den Mutschein erhalten (praes. 19. Januar 1600)
  2. 1615 Belehnung des Goswin von Düngel und Hendrich von der Capellen:
  3. 1655 Goswin von Düngel hat nach dem Tode seines Schwagers Hendrich von der Capellen Mutung getan für seinen Sohn Rutger und zugleich Vollmacht zum Lehnsempfang erteilt (praes. 27. August 1615):
  4. 1640 den 11. Mai ist Goswin von Düngelen belehnt:
  5. 1640 hat Rutger von Düngelen nach dem Tode seines Vaters die Mutung getan und den Mutschein erhalten (praes. 7. October 1645);
  6. 1646 wirkliche Belehnung des Rotger von Düngel:
  7. 1653 beantragt Rutger von Düngel bei der Lehnkammer das Lehen, weil es (von Havckenscheid) weit entlegen, seineu Gläubigern zu übertragen und dafür sein freies allodiales Erbe Lohmans Gut zu Hordel im Amt Bochumb als Lehen anzuerkennen, (praes. 8. Januar 1653: der Antrag ist abgelehnt. Unterschrift. Ferdinand Holstein Lehnsekretär.

Nachrichten über Lehmanns Hof . . . Fol. 73—76.

Literatur

Siehe auch

Quelle