Urkunde 1598 Mai 26: Unterschied zwischen den Versionen

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== Urkundentext ==
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[[26. Mai]] [[1598]] Otto von Galen reversiert als Bevollmächtigter des Dietrich von der Lohe zu [[Haus Dorneburg|Dorenborch]] dem Georg von Hambruch, Styrumscher Lehnstatthalter, wegen der von ihm Namens des Grafen Jobst von Limburg-Styrum-Bronkhorst für seinen Principal erhaltene Belehnung mit dem Hofe Holsterhausen im Kirchspiel Herne und dem Gute Beysam im Amte Bochum. <br />
[[26. Mai]] [[1598]] Otto von Galen reversiert als Bevollmächtigter des [[Von Loe (Adelsgeschlecht)|Dietrich von der Lohe]] zu [[Haus Dorneburg|Dorenborch]] dem Georg von Hambruch, Styrumscher Lehnstatthalter, wegen der von ihm Namens des Grafen Jobst von Limburg-Styrum-Bronkhorst für seinen Principal erhaltene Belehnung mit dem '''Hofe Holsterhausen im Kirchspiel Herne''' und dem '''Gute Beysam im Amte Bochum'''. <br />
Zeugen: Wilhelm v. Hugenpott zum [[Haus Gosewinkel|Gußwinkel]] und Jobst von Eickell zum [[Haus Crange|Crange]]. <br />
Zeugen: [[Von Hugenpoet (Adelsgeschlecht)|Wilhelm v. Hugenpott]] zum [[Haus Gosewinkel|Gußwinkel]] und [[Von Eickel (Adelsgeschlecht)|Jobst von Eickell]] zum [[Haus Crange|Crange]]. <br />
Geben Mülheim auf der Ruhr am seeß vnd zwandzigsten May Ao. etc. neuntzigh acht. <br />
Geben Mülheim auf der Ruhr am seeß vnd zwandzigsten May Ao. etc. neuntzigh acht. <br />
Mit der Unterschrift des Ausstellers; das Siegel ist ab.  
Mit der Unterschrift des Ausstellers; das Siegel ist ab.  

Version vom 16. August 2016, 23:09 Uhr

Urkundentext

26. Mai 1598 Otto von Galen reversiert als Bevollmächtigter des Dietrich von der Lohe zu Dorenborch dem Georg von Hambruch, Styrumscher Lehnstatthalter, wegen der von ihm Namens des Grafen Jobst von Limburg-Styrum-Bronkhorst für seinen Principal erhaltene Belehnung mit dem Hofe Holsterhausen im Kirchspiel Herne und dem Gute Beysam im Amte Bochum.
Zeugen: Wilhelm v. Hugenpott zum Gußwinkel und Jobst von Eickell zum Crange.
Geben Mülheim auf der Ruhr am seeß vnd zwandzigsten May Ao. etc. neuntzigh acht.
Mit der Unterschrift des Ausstellers; das Siegel ist ab.

Quelle

  • Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Styrum, Akten AA 0619 - 110.30.00 Herrschaft Styrum Nr. 90 [1]

Literatur

Siehe auch

Anmerkungen