Urkunde 1594 Februar 10: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
(Die Seite wurde neu angelegt: „__NOTOC__ <div class="inhalt" style="background-color:#FAF9E3;border-style: ridge; margin-bottom:1em; padding:1.2em 6.8em 1.2em 6.8em;font-size:17px;max-width:…“)
 
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 4: Zeile 4:
<blockquote>
<blockquote>
[[10. Februar]]  [[1594]]: <br />
[[10. Februar]]  [[1594]]: <br />
Johanna geb. v. Oer, Witwe v. Vermunden, bekennt sich gegen ihren Sohn [[Strünkede (Adelsgeschlecht)|Joest v. Strunckede zu Strunckede]] zu einem Darlehen von 150 Reichstalern, die ihr durch Lips Arnt v. Viermund, ihren Sohn, zugesandt worden sind.<br />
Johanna geb. v. Oer, Witwe v. Vermunden, bekennt sich gegen ihren Sohn<ref>"Schwiegersohn"</ref> [[Strünkede (Adelsgeschlecht)|Joest v. Strunckede zu Strunckede]] zu einem Darlehen von 150 Reichstalern, die ihr durch Lips Arnt v. Viermund, ihren Sohn, zugesandt worden sind.<br />


Vermerke : Rückaufschrift über Ablösung 1600 Juni 14; die Rücklieferung erfolgte durch den Schreiber Joh. Brinckman
Vermerke : Rückaufschrift über Ablösung 1600 Juni 14; die Rücklieferung erfolgte durch den Schreiber Joh. Brinckman

Version vom 20. November 2016, 00:14 Uhr

Urkundentext

10. Februar 1594:
Johanna geb. v. Oer, Witwe v. Vermunden, bekennt sich gegen ihren Sohn[1] Joest v. Strunckede zu Strunckede zu einem Darlehen von 150 Reichstalern, die ihr durch Lips Arnt v. Viermund, ihren Sohn, zugesandt worden sind.

Vermerke : Rückaufschrift über Ablösung 1600 Juni 14; die Rücklieferung erfolgte durch den Schreiber Joh. Brinckman

Material : Papier
Überlieferung : Kopie

Quelle

  • Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen,A 462 I Gesamtarchiv von Romberg- Urkunden, Nr. 2172 [2]

Siehe auch


Anmerkungen