Urkunde 1582 April 6

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
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Urkundentext

6. April 1582:
Wilhelm Hugenpoet im Gosewinkel erlaubt Philipp von Viermund, einen "Sprink" oder Brunnen von Holthausen durch das Wilhelm zum halben Teil zuständigen Rissengut zu Holthausen nach seinem Wohnhaus Bladenhorst zu leiten, eventuell aber dem Pächter des Rissenguts den Schaden zu ersetzen.
Siegel ab; perg. [1]

Siehe auch

Quelle

  1. Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, A 432 Haus Bladenhorst (Dep.), Nr. 101