Urkunde 1823 Juni 27
Urkundentext
27. Juni 1823, Hamm: (Märkisches Intelligenzblatt 8. März 1822)[1]
Proclama.
Da in dem hiesigen Deposito ein zur Staats=Minister von Strünckedeschen Concurs=Masse Bestand von 90 Rthlr. Gold und 549 Rrhlr. 27 Sar. 7 Pf. Cour, befindlich, auf weichen die Erben der Frau von Palland zu Strünckede Anspruch machen, wegen Mangels älterer Akten aber nicht ersichtlich ist, wie die Gläubiger classificirt und ob dieselben sämmtlich durch die von dem Landrichter Bölling zu im Jahre 1811 commissarisch bewürkte Vertheilung der Hauptmasse befriedigt sindz so setzen alle diesengen, welche auf diesen Rest noch rechtmäßige Ansprüche zu haben vermeinen, hiedurch aufgefordert, solche spätestens in dem deshalb vor dem Deputirten Herrn OberLandes= Gerichts=Rath Wever auf den 25sten September dieses Jahres Morgens 11 Uhr angesetzten Termin gehörig anzugeben, und sich als dermalige Eigenthümer zu legitimiren, unter der Warnung, das sonst angenommen werden solle, als wouren oder könnten sie darauf weiter keinen Anspruch machen, und hätten sie zu erleiden, daß obiger Bestand den benannten Erben überwiesen und extradirt werde.
v. Rappard.
