Rensinghoff, ein verschwundener Hof (Herner Anzeiger 1936) II

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Version vom 10. Oktober 2024, 15:56 Uhr von Andreas Janik (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „<big>Am 6. Juni 1936 wurde im Herner Anzeiger ein weiterer Artikel von Leo Reiners über den verschwundenen Hof Rensinghoff veröffentlicht.<ref>[https://zeitpunkt.nrw/ulbms/periodical/zoom/21232633 Vgl. Online Quelle auf Zeitpunkt.NRW]</ref></big> <div style="{{Spaltenbreite|20em}};background-color:#FAF9E3;border-style: outset; margin-bottom:1em; padding:1.2em 2em 1.2em 2em;font-size:16px;text-align:justify"> <big>'''Rensinghoff, ein ver…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Am 6. Juni 1936 wurde im Herner Anzeiger ein weiterer Artikel von Leo Reiners über den verschwundenen Hof Rensinghoff veröffentlicht.[1]

Rensinghoff, ein verschwundener Hof

II.

Der Johann Henrich Rensinghoff, der 1793 den bisher in Erbpacht gehabten Hof von dem Freiherrn v. Boenen zu Loeringhoff in Eigentum erwarb, war der Sohn des Johann Rensinghoff, der 1789 verstorben war. und der Anna Maria Siepmann aus Hiltrop, die noch bis 1820 lebte (sie war geboren 1744, vermahlt 1764). Aus dieser Ehe waren 6 Kinder hervorgegangen, von denen Anna Maria Ehefrau Masthoff, Anna Gertrud Ehefrau Vogelsang, Anna Cath. Ehefrau Trimbusch und Anna Elisabeth Ehefrau Boecker wurde. Johann Heinrich, der älteste, war am 17. 10 1765 geboren und verheiratete sich am 24.11.1795 mit Cath. Elis. Schlenkhoff (geb. 1774, gest. 1838). Er lebte bis zum 26.06.1841, wo er, 75 Jahre 9 Monate alt, starb. Mit ihm endigen die Rensinghoffs auf dem Hofe in männlicher Linie, trotzdem ein Sohn da war. Dieser Sohn, Heinrich Wilhelm (geb. 1805 gest. 1880), der noch zwei ältere Schwestern hatte, heiratete nämlich 1835 die Witwe seines Vetters, Anna Dorothea Wilh. Elis. Schlenkhoff geb. Kraemer, wodurch er Besitzer des Hofes Schlenkhoff wurde. Seitdem heißt der einzige noch namentlich erhaltene Zweig der Rensinghoffs Rensinghoff gt. Schlenkhoff.

Von den Schwestern des Heinrich Wilhelm Rensinghoff hatte die älteste, Anna Elisabeth, auf Westerworths Hof geheiratet, die zweite, Anna Catharina, war zunächst unverehelicht geblieben. Im Jahre 1837 heiratete auch sie, und an diesen Schwiegersohn kam dann der Hof Rensinghoff. Es war Heinrich Eberhard Wilh. Vieting. Sohn des Ackerwirts Georg Vieting zu Holthamme und der Anna Cath. Gödderhoff. Am 10.07.1837 wurde auf dem Hofe Rensinghoff der Übertrages-, Abfindungs- und Leibzuchtsvertrag gemacht, in dem die alten Eheleute Rensinghoff ihr bewegliches und unbewegliches Vermögen „mit Ausnahme des Bettes, worauf sie jetzt schlafen", ihrer Tochter Anna Catharina von Stund an in Eigentum übertragen. Die Tochter verpflichtet sich, ihren Eltern die Leibzucht zu gewähren und ihren Geschwistern, der Ehefrau Westerworth und dem Besitzer des Hofes Schlenkhoff, als völlige Abfindung vom elterlichen Vermögen je 550 Taler auszuzahlen. Sogleich nach dieser Übertragung wurde das Ehegelöbnis schriftlich festgelegt, in dem Hrch. Eberhard Wilh. Vieting und Anna Cath. Rensinghoff sich die Ehe versprachen und der alte Vieting sich verpflichtete, seinem Sohn nach Antritt des Rensinghoffschen Vermögens 1000 Taler preus. Courant als Brautschatz auszuzahlen. Vierzehn Tage darauf, am 25.07.1837, fand die Hochzeit statt.*)

  • ) Eine gewisse Duplizität liegt darin, daß scheinbar auch auf den Rensinghof in Riemke ein Vieting aus Golt- oder Holthamme eingeheiratet hatte, denn 1649 wird Rütger von Düngelen zu Dahlhausen mit „Rensing Hof nunmehr Vitting Hof genannt in der Bauerschaft Riemke“ belehnt. Das Vietings Gut zu Golt- oder Holthamme war ebenso wie der Rensinghof in Riemke Werdener Klostergut und an die v. Düngelen zu Dahlhausen gegeben. Es gab der Vieting eine ganze Reihe, selbst eine bekannte Adelsfamilie v. Vittingdoff=Schell. deren Stammliß der Vitingdof in Essen=Rellingdausen war. Es wird interessieren, daß man den Namen Viting auf den Schutzpatron des Klosters Corvev, den dl. Vitus, zurückführt. Auf den Viting-Höfen rasteten die Mönche des Klosters auf ihren sog. Weinreisen zum Rhein. Es ist auch tatsächlich von einzelnen Vitinghöfen nachgewiesen, daß sie nach Corvey lehnrührig waren.

Ein weiteres einschneidendes Ereignis war für die Geschichte des Hofes die Abteufung der Zeche Shamrock. Schon im ersten Jahre, 1856, kaufte Mulvany für seine Zeche Rensinghoffisches Land. Der erste Kauf erfolgte am 15. April 1856. Damals erschienen vor dem Notar Weygand in Bochum unter Zuziehung der „Instrumentszeugen“ Lehrer Constanz Nohl und Landwirt Hrch. Sengenhoff aus Herne der Oeconom Heinrich Vieting gt. Rensinghoff und der Rentner William Thomas Mulvany zu Düsseldorf, Repräsentant der Bergwerksgesellschaft Shamrock. und schlossen einen Kaufvertrag über 8 Morgen 43 Ruten 50 Fuß zum Preise von 5016 Taler 10 Sgr. preuß Courant. Diese 8 Morgen waren ein Teil der 38 Morgen großen Rensinghoffschen Parzelle 67, die sich als Ackerland vom Westbach zwischen Helle und Hofgebäuden nach Westen über die jetzige Courrieresstraße hinaus und nach Nordwesten, breiter ausladend, bis etwa zur Mulvanystraße erstreckte. Das von Mulvany erworbene Stück war keineswegs, wie man annehmen sollte, dasjenige, auf dem die Halde aufgetürmt ist. Dieses Stück wurde erst 1875 erworben, woraus hervorgeht, daß die Halde erst nach 1875 bei neuen Schachtabteufungen entstanden ist. Vielmehr lag der zuerst von Mulvany erworbene Teil der Parzelle 67 im Nordwesten und wurde etwa von der jetzigen Koks=, Mulvany= und Brunnenstraße eingefasst. Außerdem gehörte dazu ein Streifen am südlichen Westrand der Parzelle 67, d. h. hinter der jetzigen Kokerei an der Courrieresstraße. Dass es sich um diese westlichen Stücke der Parzelle 67 gehandelt hat, geht auch daraus hervor, dass in dem Kaufvertrag von dem Plan einer Zechenanschlußbahn über das angekaufte Land — es ist die bald danach entstandene Bahn parallel der Koksstraße bis zum Schacht 1 —, die Rede ist. Für den Fall dieses Bahnbaues bedingt sich Vieting aus, dass er an der Benutzung eines von und zu seinem Hofe über das Ackerland Flur I Parzelle 67 sowie in seiner weiteren Ausdehnung über verschiedene andere zum Rensinghoffs Hofe gehörige Grundstücke führenden Fahrweges nicht gehindert werde. Im Vertrage raumen sich übrigens beide Teile wechselseitig die Benutzung dieses Fahrweges — der aus den Katasterakten jedoch nicht feststellbar ist — zu allen Zwecken ein. Auch verpflichten sich beide Contratenten zur gemeinschaftlichen Unterhaltung der bei der sog. Mergelkuhle vorhandenen Brucke. Wo diese Mergelkuhle und die Brücke lag, ist nicht festzustellen. Man sollte annehmen, dass es sich um eine Brücke über den Westbach handelt. Ferner nahm der Verkaufer „für bekannt an, dass an der nördlichen Grenze der angekauften Parzelle entlang ein Fußweg führt, welcher den berechtigten Passanten nicht versperrt werden darf". Dieser Fußweg muss die Mulvanystraße gewesen sein, die schon 1823 im Urkataster als Weg enthalten ist. — Noch im gleichen Jahre 1856 kaufte Mulvany von Vieting gt. Rensinghoff zwei kleinere Grundstücke zur Vergrößerung des vorher gekauften hinzu. Das eine war 1 Morgen 139 Ruten 30 Fuß, das andere 48 Ruten 40 Fuß groß. Der Kaufpreis betrug 1429 Taler 28 Sgr. 4 Pig. pr. C.

Der Zechenbetrieb hatte einen Verderb der Rensinghoffschen Wiesen am Westbach zur Folge. Deshalb sind zwischen Vieting gt. Rensinghoff und der Bergwerksgesellschaft Shamrock mehrfach Entschädigungsprozesse selbst bis in die 2. Instanz, geführt worden. Das geht aus einer Festlegung im Übertragsvertrag von 1868 hervor, in dem der alte Vieting bei der Hofübergabe an seinen Sohn bestimmt: Sollten an Entschädigung für Verderb der Rensinghoffschen Wiesen in den mit der Gewerkschaft Shamrock schwebenden Prozessen mit Ausnahme desjenigen, welcher jüngst in 2. Instanz wegen einer Entschädigung von 900—1000 Taler entschieden ist, sowie an Entschädigung für das gegenwärtige Jahr, im ganzen mehr als 1000 Taler erstritten werden, so muß Vieting jr. den Mehrbetrag an seinen Vater zahlen.

Doch hatte es schon vorher Prozesse um Schaden am Westbach gegeben, bei denen allerdings Hrch. Vieting gt. Rensinghoff der Beklagte war. Darüber ist aus einem Kaufvertrag mit Caspar Masthoff gt. Fleige einiges zu ersehen. Dieser Bauer besaß westlich anschließend an den Westbach und südlich des Fußweges, der in Verlängerung der Kirchhofstraße (heute „Bergelmanns Hof") durch Sengenhoffs Busch über den späteren Zechenplatz zur oberen Shamrockstraße (am Grenzweg) führte, ein Stück Land — es war die Parzelle 64, gelegen „auf der Helle“, 2 Morgen 16 Ruten groß, grenzend ostwärts an den Bach, westwärts an Sengenhoffs Land und Buschwerk, nordwärts an Rensinghoffs Grundstücke, südwärts an Markmanns Ackerland (dieses war ein Streifen au dem Westufer des Baches, der bis zur Shamrockstraße reichte)—, das Hrch. Vieting durch einen in der Behausung des L. Cremer am 4. 6. 1844 abgefassten Vertrag kaufte. In dem Kaufvertrag verzichtet Vieting zugunsten des Masthoff gt. Fleige auf den Entschädigungsanspruch, den er gegen den letzteren „wegen des fuglosen Widerspruchs gegen die Stauung betr. der Wiesenflötzung aus den Jahren 1842, 43 und 44“ erheben konnte. In einem weiteren Vertragsartikel wird erklärend zu dem Entschädigungsanspruch gesagt, er beziehe sich darauf, dass in den besagten Prozessjahren die Vietingsche Wiese wegen gegenseits widersprochener Stauung nicht gehörig habe geflößt werden können. Doch sei es selbstredend, dass die unter den Parteien J. H. Overkamp & Comp. contra Vieting gt. Rensinghoff in der Stauungs= und Flößungssache ergangenen Urteile des Kgl. Land= und Stadtgerichts zu Bochum und des Kgl Oberlandesgerichts zu Hamm resp. vom 17.01.1843 und 30.03.1844 und die daraus von H. Vieting gt. Rensinghoff wohl erworbenen Judicalrechte stets und immer bei vollen Kräften blieben. Danach hatte Vieting zur besseren Bewässerung seiner am Westbachufer gelegenen Wiesen zeitweilig den Bach gestaut, wogegen der Mühlenbesitzer Overkamp und andere Grundstücksbesitzer, wie Fleige, gerichtlichen Widerspruch erhoben. Vieting musste daher mehrere Jahre hindurch, bis zur Erledigung des Prozesses, der in die 2. Instanz nach Hamm ging und in beiden Instanzen zu seinen Gunsten entschieden wurde, die Stauung unterlassen, wofür er jetzt Entschädigungsansprüche geltend zu machen geneigt war.

Overkamp-Hof-1865.jpg

Heinrich Vietings Frau, Anna Cath. Rensinghoff, ist am 07.11.1861 gestorben. Von ihr kündet noch die Inschrift auf dem in gotisierenden Formen gehaltenen Grabstein auf der Rensinghoffichen Familiengruft des Parkes an der Kirchhofstraße. (Dieser Stein ist übrigens, soweit bekannt, das einzige noch vorhandene Erinnerungsstück an die Familie Rensinghoff.) Aus der Ehe waren zwei Kinder entsprossen, Carolina, die den Landwirt Heinrich Höltring in Hiltrop heiratete, und Heinrich. Mit diesem Sohne Heinrich machte der alte Vieting am 22.03.1868 vor dem Notar Marckhoff in Bochum den schon erwähnten Übertragsvertrag. in dem er ihm sein ganzes Vermögen übertrug. Ausgeschlossen von dem Übertrag blieben jedoch eine Forderung an die Sparkasse zu Herne von 300 Talern und die für die Tochter, Ehefrau Höltring, angeschafften Brautschatzstücke sowie eine Forderung an den Zimmermann Cremer resp. dessen Erben, ferner lebenslänglich der Genuss der Zinsen eines Darlehen von 3000 Talern, welches ein Vieting in Herne bei Recklinghausen schuldete. Heinrich Vieting jr. verpflichtete sich dafür, seinem Vater eine standesgemäße Leibzucht zu geben, darunter die ausschließliche Bewohnung der ausgehenden Kammer im Haupthause auf Rensinghoffs Hof. Ferner mutzte der Sohn seinem Vater die lebenslängliche ausschließliche Abnutzung des ca. 7 Scheffelse großen Ackerstückes „auf der Bredde“ (diese Flur lag zwischen Kronprinzen=, Shamrock=, Hermann=Göring= und Kirchhofstraße) gewähren und besäen, den Samen dazu geben, kultivieren, die Frucht zubereiten, bis sie verkäuflich war, und sie zu Markt bringen lassen. Weiter behielt sich der alte Vieting lebenslänglich die ausschließliche Benutzung des „jetzt an Brinkmann vermieteten Einliegerhauses im Busch nebst Garten“ vor und machte ferner aus, dass er statt der Naturalverpflegung auf Rensinghoffs Hof auch jährlich 120 Taler in monatlichen Raten zahlbar, verlangen konnte. Weiter war der junge Vieting verpflichtet, seiner Schwester, der Ehefrau Höltring, in 3 gleichen Raten 9000 Taler Abfindung vom elterlichen Vermögen zu zahlen sowie ihr noch 2 Kühe und 1 Rind zu geben.

Im Jahre 1873 ist der alte Vieting gestorben. Sein Sohn, der scheinbar zunächst unverheiratet geblieben ist, denn eine Ehefrau wird in den Akten nicht genannt, hat sich mehr Grundstücks= und Geldgeschäften als der Landwirtschaft gewidmet. Im Jahre 1875 verkaufte er der Bergwerksgesellschaft Hibernia und Shamrock, vertreten durch Direktor Leo Graff, in Gegenwart der Instrumentszeugen Schichtmeister Karl Schröder und Bürogehilfe Wilh. Troesken vor dem Bochumer Notar Duesberg nochmals 19 Morgen 60 Ruten (— 4 ha 94 a 62 qm) aus der alten Parzelle 67. Es ist u. a. das Gelände der Halde, der Klarbecken und der Schrebergarten an der Behrensstraße. In dem Kaufvertrag räumte Hrch. Vieting der Bergwerksgesellschaft auch die Mitbenutzung eines genau festgelegten Weges von 24 Fuß Breite ein. Die Bergwerksgesellschaft verpflichtete sich, das zur Herstellung dieses Weges erforderliche Material aus ihrer Steinhalde unentgeltlich herzugeben, die Brücke über den Mühlenbach (Westbach) auf ihre Kosten herzustellen und für die Unterhaltung des Weges mit Sorge zu tragen, sobald sie von dem Recht der Mitbenutzung durch Fuhrwerke Gebrauch mache. Der Kaufpreis war auf 29 000 Taler oder 87·000 Mark vereinbart.

Bald danach hat Vieting seinen noch verbliebenen Grundbesitz zu Geld gemacht, indem er sich darauf Grundschuldbriefe auf seinen Namen ausstellen ließ, die er aber aus nicht ersichtlichen Gründen 1877 an den Kaufmann Louis Bäumer zu Lünen zedierte. Es waren 5 Grundschuldbriefe über je 10000 M., 8 über je 20000 M. und weitere 8 über je 30000 M. An den Gerichtstaxator Friedr. Cremer trat er zwei Grundschuldbriefe über 6000 und 18000 M. ab. Unter diesen Umstanden in es nicht verwunderlich, dass am 21. 12. 1877 die Subhastation des Vietingschen Besitzes „auf Antrag eines Gläubigers behufs Beitreibung einer vollstreckbaren Forderung“ eingeleitet wurde. Anfang 1878 wohnte Heinrich Vieting auch nicht mehr in Herne, sondern in Düsseldorf. Der Versteigerungstermin fand am 21.06.1879 statt. In ihm erhielt den Hof und den weitaus größten Teil des noch vorhandenen Grundbesitzes der Kaufmann Louis Bäumer.

Damals standen auf dem Hofraum noch der alte Hof und das oben genannte Einliegerhaus. Dieses ist bis 1886 verschwunden. In diesem Jahre kaufte von Bäumer der Leibzüchter Joh. Löseke das Hofgrundstück, der es im gleichen Jahre an seinen Sohn, den Bahnwärter Hermann Löseke, aufließ. Doch schon am 7. 11. 1889 wechselte es wieder den Besitzer. Die Bergwerksgesellschaft Hibernia und Shamrock kaufte es von Löseke und brach sogleich den Rest des Bauernhofes ab.

Das war das Ende des Hofes Rensinghoff. Zum Schluss sei noch erwähnt, dass zu ihm teilweise bis in die Mitte des vorigen Jahrhunderts auch die Kotten Hugendiek, Borneck und Kreiling an der Hiltroper Landwehr gehörten, die auf dem Rensinghoff bei der Teilung der Herner Mark zugefallenen und dann urbar gemachten Anteil errichtet waren. Allerdings gehörte nur der Grund zum Hof Rensinghoff, die Gebäulichkeiten waren Eigentum der Kötter. Auch der benachbarte Mellinghaus=Kotten war auf Rensinghoffschem Markengrund errichtet, Rensinghoff hatte ihn aber schon vor 1816 an Rötger Vos am Gysenberge verkauft.

D r. L. Reiners.


Verwandte Artikel

Quellen