Urkunde 1734 Januar 5

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Version vom 20. Januar 2018, 10:22 Uhr von Thorsten Schmidt (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „== Anmerkungen == <references/>“ durch „==Einzelnachweise== <references/>“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Urkundentext

5. Januar 1734, Dahlhausen
Johann Moritz Winhold von Düngellen, Herr zu Dahlhausen und Havkenscheid, verspricht dem Jürgen Dreskamp zu Hordel, welcher mit Einwilligung seiner Mutter das ganz baufällige Haus zimmern lassen will, seine Unterstützung.
Die bestehende [Wege] Gerechtsame von Schuhmacher Kuipers Weg bis auf Lindemans Teich bleibt bestehen, jedoch darf dem König die Benutzung des Weges nicht verweigert werden.
Haus und Hof sollen Dreskamp und seine Nachkommen künftig in Leibgewinn erhalten.
Unterschrift des Ausstellers.
Vermerk: Das Original hat Dreskamp in Händen.
Kopie.
Königs-Hof zu Hordel betr. Fol. 12.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Einzelnachweise