Urkunde 1727 Januar 22
Urkundentext
22. Januar 1727, Dahlhausen
Johan Mauritz Wynold Freiherr von Düngellen zu Dahlhausen schließt mit seinen beiden Schwägern Jost Vincent Freiherrn von Asbeck zum Berge und Obristleutnant
[1]J. C. von der Leithe zu Laer zur Beilegung der durch das am 6. Dezember 1725 veröffentlichte elterliche Testament entstandenen Streitigkeiten nachfolgenden
Vergleich:
Die zu Cleve, Limburg und sonstwo anhängigen Prozesse werden eingestellt. Beide Schwäger verzichten zugleich im Namen ihrer Frauen auf sämtliche Anrechte,
die dem Freiherrn von Düngellen aus der Erbmasse zu Dahlhausen zugefallen sind, mit Ausnahme der künftigen Sterbfälle. Freiherr von Düngellen zahlt ihnen ein für allemal je 4000 Rtlr.
Der Vertrag ist 3fach ausgefertigt.
Siegel und Unterschrift der Parteien, sowie der Schiedsleute *von Borch. *von Boenen, Dr. Kopstadt und des Notars Godfrid Andreas Adriani.
Original.
Bezahlte Dotalgelder der Margarethe Magdalena von Düngellen verehel. von der Leithe zu Laer wie auch der Josine Amelie von Düngellen. Fol. 2 u. 3.
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 240f. Nr. 516
- Werbeck 1999
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Vornamen unleserlich.