Urkunde 1725 März 26

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Version vom 20. Januar 2018, 05:16 Uhr von Thorsten Schmidt (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „== Anmerkungen == <references/>“ durch „==Einzelnachweise== <references/>“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)


Urkundentext

26. März 1725, Dahlhausen
Die Eheleute Jobst Adam von Grüter und Sophia Amelia von Düngellen bestätigen, dass sie von ihrem Schwiegervater und Vater von Düngellen zu Dalhausen 500 Rtlr. als Abschlag des Kindesteils durch eine Anweisung an die Eheleute von Berchem zu Stockum erhalten haben.
Unterschrift der Aussteller.
Original,
Frhr. von Düngellen zu Dahlhausen. Beklagter / Frhrn. von Grüter zu Altendorff, Kläger. Fol. 10.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Einzelnachweise