Urkunde 1713 Mai 12

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Version vom 20. Januar 2018, 03:47 Uhr von Thorsten Schmidt (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „== Anmerkungen == “ durch „ “)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)


Urkundentext

12. Mai 1713, Bochumb
Mauritz Otto Caspar von Ossenbruch, Herr zu Berentorff etc., erklärt vor dem Königlich Preußischen Amtsrichter Doktor der Rechte Gerhart Lennich zu Bochum, heute von Doktor der Medizin Johan Wennemar Tielman ein Darlehn von 120 Rtlr. erhalten zu haben.
Zur Sicherheit verpfändet er sein gesamtes Besitztum, insbesondere eine Garbe Holz in der Weithmarer Mark.
Ausdrücklich wird bestimmt, daß für beide Parteien eine Steigerung oder Minderung der Holzpreise ohne Einfluß ist. Beiden Teilen wird die Wiedereinlöse nach vorheriger vierteljährlicher Kündigung zugestanden.
Siegel und Unterschrift des Mauritz von Ossenbruch, des Amtsrichters Lennich, Unterschrift des Gerichtsschreibers Arnold Wilhelm Vethake.
Original.
Kaufbriefe von den, dem Frhrn. von Düngelen zu Dalhausen zustehenden Bauernhöfen und Kotten. Vol. L, Fol. 108 u. 109.

Quelle

Literatur

Siehe auch