Urkunde 1725 März 26
Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Urkundentext
26. März 1725, Dahlhausen
Die Eheleute Jobst Adam von Grüter und Sophia Amelia von Düngellen bestätigen, dass sie von ihrem Schwiegervater und Vater von Düngellen zu Dalhausen 500 Rtlr. als Abschlag des Kindesteils durch eine Anweisung an die Eheleute von Berchem zu Stockum erhalten haben.
Unterschrift der Aussteller.
Original,
Frhr. von Düngellen zu Dahlhausen. Beklagter / Frhrn. von Grüter zu Altendorff, Kläger. Fol. 10.
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 233 Nr. 500
- Werbeck 1999
Siehe auch