Urkunde 1718 Februar 6

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Version vom 20. Januar 2018, 01:23 Uhr von Thorsten Schmidt (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „== Urkundentext == <blockquote>“ durch „== Urkundentext ==“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)


Urkundentext

6. Februar 1718, Dahlhausen
Jan Mauritz Wienold von Düngellen bekundet, heute von Wember Walmes, Sohn eines Bürgers aus Essen, ein Darlehn von 70 Rtlr. zu 3½ % Zinsen erhalten zu haben.
Rückzahlung des Kapitals jährlich am 6. Februar nach vorheriger vierteljähriger Kündigung bleibt beiden Teilen vorbehalten.
M. Goßwin von Düngelen, sowie Jan Mauritz Wienold von Düngellen und Gudula Johanna von Hugenpoht - Frau von Düngellen, siegeln und unterschreiben.
Original.
Eingelöste Obligationen. Fol. 112

Quelle

Literatur

Siehe auch