Urkunde 1708 Mai 22

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Version vom 19. Januar 2018, 22:51 Uhr von Thorsten Schmidt (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „== Anmerkungen == “ durch „ “)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)


Urkundentext

22. Mai 1708, Essen
Georg Arnold Henrich von Wenge, Herr zu Sevinghausen, und Johanna Hedwig von Kornenberg (Cronenberg), Eheleute, bekunden, von dem Gräflichen Kapitel zu Essen zur Ausrüstung ihrer Kinder in Kriegsdiensten und zur Erneuerung der Belehnung mit dem Lehen Bergen von dem Prälaten zu Werden ein Darlehn von 100 Rtlr. erhalten zu haben.
Sie versprechen, falls das Darlehn vom 26. April 1708 über 100 Rtlr. nicht über 1 Jahr mit Zinsen zurückgezahlt ist, wenigstens diese Schuld zu tilgen.
Kopie.
Siegel und Unterschrift des Ausstellers.
Beide Darlehn sind durch den Bevollmächtigten Schaumburg, Essen, am 6. Januar 1720, zurückgezahlt.
Unterschrift des Kapitelssekretärs C. E. Stroe.
Kopie.
Hochgräfl. Kapitel zu Essen: v. Sobbe u. v. Düngellen / von Wenge (Kesseboms Kotten). Fol. 3.

Quelle

Literatur

Siehe auch