Urkunde 1700 September 23

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
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Urkundentext

23. September 1700, Haus Overdyck
Vincent Freiherr von Isselstein bekundet, dass Goswyn von Düngelen durch seinen Vetter, Herrn zu Dahlhausen, das Darlehn von 53 Rtlr., welches sein Wachtmeister Philips Horstmann ihm geliehen hatte, heute auf dem Hause Overdyck zurückgezahlt hat.
Durch diese Empfangsbescheinigung wird die Originalschuldverschreibung für nichtig erklärt.
Siegel und Unterschrift des Ausstellers.
Original.
Kaufbriefe von den dem Freiherrn von Düngellen zu Dahlhausen zustehenden Bauernhöfen und Kotten. Vol. I. Fol. 15

Literatur

Siehe auch

Quelle