Urkunde 1696 Mai 1

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Version vom 19. Januar 2018, 21:47 Uhr von Thorsten Schmidt (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „== Urkundentext == <blockquote>“ durch „== Urkundentext ==“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)


Urkundentext

1. Mai 1696, Bochumb
Vorsteher und Älteste der reformierten Gemeinde zu Bochumb bekunden, dass von Loe, Herr zu Overdyeck, von den 500 Rtlrn.1), wofür die Gemeinde das Immissionsrecht in den Hof Haverkamp in der Wattenscheider Heide erhalten hat, und deren Zinsen dem Prediger jährlich zufallen, 100 Rtlr. gezahlt hat. Da die Gemeinde diesen Betrag für ihren Kirchenbau verwenden will, sollen dem Prediger die Zinsen aus den gemeinen Mitteln zufließen.
Unterschriften: Moritz von Loe, C. J. vom Omphal, Doktor Gerhard Lennich, Rentmeister Caspar Deutecom.
Kopie.

1) Catharina u. Margaretha von Loe zu Overdieck hatten der Gemeinde 500 Rtlr. vermacht, deren Zinsen aus dem Hof Haverkamp gehoben wurden. Auf Veranlassung des Droste von Loe, welcher diesen Hof von der Frau von Ripperda erworben, wurde Naturallieferung im Jahre 1687 vereinhart, die durch Vereinbarung vom 1. Oktober 1693 wieder in Geldrente umgewandelt wurde, von Loe hatte die oben benannten 100 Rtlr. von dem Richter Lennig geliehen.
Acta manualia des Commiss. Schmieding in Sachen Frhr. v. d. Reck zu Overdyeck / reform. Consistorium zu Bochumb. Fol. 51—53 (105).

Quelle

Literatur

Siehe auch