Urkunde 1654 April 14 Leichenpredigt Conrad von Strünkede
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Urkundentext
14. April 1654:
Gottselige
Abend: Nacht: und Morgen-Gedancken
Vom
Todt/Begräbniß und Aufferstehung gläubiger Christen/
Über Absterben
Des weyland Wolgebornen Herrn/
H: Cunraden Freyherrn
von Strünckede zu Strünckede und Mehrumb/
Herrn zu Strünckede Marnix / Tholouse/ ec. Churfürstl.
Brandenburgischen Geheimbdten Clev: und Märckischen
RegierungsRaths/S: Andenckens;
Welcher am 27. Jan. Anno 1654. Abends gegen zehn Uhr
in dero Churfürstl. Residenz-Stadt Cleve auff gewöhnlichem Gemach
unterm Seget sanfteseelig abgescheiden / Der verblichene Cörper aber in solenner
Proßion von dar ab nach der Graffschaft Marck geführet / in die Pfarrkirche
zu Herne zum Elterlichen Erb. Begräbnisse hin: und
Bey dero am 14. April: darab gehaltenen HochAdel: hochansehnlichen
Volckreichen höchstberrübten Leichenbegängnisse in besagter Pfarrkirchen
außm 6. Vers, des dritten Psalms des Königs und
Propheren Davids
In Christlicher Leich-Sermon
Einfältig geprediget und vorgestellet / auch folgendes in erwa
verbessert zum Truck abgegeben
Von
THOMA DAVIDIS , Pastorn zu Unna auch InspectornReferenzfehler: Für ein <ref>
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Evangelisch-Lutherischer Kirchen in dero Graffschafft Marck.
Psal. 63. Vers. 7.
Wenn Ich mich zu Bette lege / so dencke ich HERR an Dich/
wenn Ich erwache so rede ich von Dir
Gedruckt zu Dormundt durch Anthonium Rühln.
DENEN
Wolgebohrnen und Gestrengen/ auch Ehr: und
HochTugendreichen Herrn und
Jungfrawen/
Herrn GODFRIDEN/
FRANZE-CHRISTOPHERN/
FRIEDRERICH-WILHELM/ und
CONRADEN / FREYHERRN
und Herrn/
Auch
Jungfr: CATHARINEN-MARGARETHEN/
IDER-ELISABETH/
LOCIEN-URSULEN/ und
JOESINEN-ELISABETH/
Sämptlichen Söhnen und Töchtern von und zu
Strünckede/Mehrumb/Marnix/
Tholouse/ec.
Wünsche ich Gnade / Seegen und Trost von Gott dem Vatter durch Jesum
Christum in Krafft des heiligen Geistes / Amen.
Wolgeborne und Gestrenge / auch Ehr: und HochTugendreiche /ec. Großg:
Gochgeehrte Herrn und Jungfrawen.
leich wie der weise Lehrer Sprache c. 3 S.v.16. an
einem jedwedern Christen die Vermahnung gelangen
lässet / Mein Kind / wenn einer stirbt / so beweine
ihn und klage ihn / als sey dit groß Leyd geschehen /
und verhülle seinen Leib gebührlicher Weise / und
bestatte ihn ehrlich zu Grabe/ ec. Also haben
E.E.E.E.Ge:Ge: und L.Ld. nunmehr in anderhalb
Jahren solch grosses Leid mehrmehln / und zwarn zu
erste in und mit seligem Absterben Ihres ältesten
BRUDERS / auch ältester herzlichen
SCHWESTER / folgendes dero herzliebsten Frawen
MUTTER / ja auch endlich an Todeseliger Nachfolge des herzliebsten H.
VATTERS / ach leider! Aber doch allerseits nach dem gnädigen Vätterlichen Rath
und Willen Gottes erfahren / und also damit auß einer trawigen Todten.Klage in die
andere nach viel trawigere tretten müssen / wobey Sie Ihnen aber doch gleichwol
Ihre Kindliche Schuldigkeit dermasen zu Gemüthe gezogen / daß Sie abgedachter
Sprachs-Lehre zu Folge / des H. VATTERS Leichnamb Standes Gebühr nach
Ehrlich zur Erden bestatten lassen.
Nun sind zwarn zu jetzgemelter Ehrlichen Bestattung in Abfuhr dero Leich außm
Clevischen ins Märckische biß zum Elterlichen Erb-Begräbnisse / so dann Anordung
dero so dort als hie gehaltenen S O L E N N E N P R O C E S S I O N , wie nicht weniger des ein:
und angerichteten kostbaren Trawr. Mahls viele und mancherten Bestellung erfordert
worden / aber doch dabey derjenigen keines weges von nöthen gewesen / welcher dort
der Prophet Jerem. Cap. 9. dero auch bey den Römern übliche gewesener
P R A E F I C A R UM oder Klageweiber halber gedencket / da Er vers. 17.18.20. saget:
Schaffet und bestellet KlagWeiber / daß sie kommen / und schicket nach denen die es
wol können/ und eylend uns klagen/ daß unsere Augen mit Thränen rinnen/ und
unsere AugenLieder mit Wasser fliessen/ lehrer ewre Töchter weinen/ und eine lehre
die andere klagen/ nemblich also/ der Todt ist zu unsern Fenstern heieingefallen/ und
in unser Pallast kommen/ ec. Sondern da haben sich bey solchem letztern
VATTERS als dem allerkläg: und schmerzlichstem TODESFALL die auß vorigen
Todesfällen fast noch offene Thränen, Brunnen auß Herzkindlicher Liebe dermassen
von ihren selbst wiederumb ergossen/ daß IHRER aller Augen drüber fast zu
Thränenquellen worden/ I B I D . F . I . Und ob wol selbige mir unterscheidenen Trost-
Sprüchen und gründen heiliger Göttlicher Schrifft durch die Krafft des heiligen
Geistes nunmehr verhoffentlich in etwa wiederumb gestopffer seyn möchten / aber
doch gleichwol in künfftig wonicht durch allerdand im täglichem Leben auff dieser
Welt als in einem Thränen und Jammerthal Psal.84.v.7. sich zutragende Fälle je
dennoch bey offterer Erinner: und Nennung des Edlen/ süssen und liebreichen
VATTER und MUTTER Nahmens wol wiederumb auffbrechen dörfften.
Also haben zu dero destomehr/heylsam: und gründlicherer Stopff: und Außtrunckung
die über den herzliebsten HERRN VATTER Seligen Andenckens mit einiger
Einführung sothaner Trost-Gründe von mir einfältig begehrer massen gehaltene
Leichpredigt zum Druck abgegeben. / E.E.E.E. Ge.Ge. und L.Ld. hiemit
unterdienstlich zu fertigen wollten/ dero gantz zuversichtlichen Hoffnung auch
unterdienstlicher Bitte/ gleich solches meine Schuldigkeit zu seyn erachtet/ also
werden und wollen Sie Ihren solches nicht missfällig seyn lassen/ sondern nur im
besten vermercken/ im übrigen zu GOTT von Herzen seufftzend/ Er wolle Sie nach
itzigem Trawer-Stande in Gnaden erfrewen/ auch an Leib und Seele zum Zeitlichen
und Ewigen gesegnen. Gegeben Unna im Jahr 1654. am 11. May.
E.E.E.E. Wolgeb. auch Ehr: und Hoch-
Tugend: Gestr. G. und L.Ld.
Allzeit
Gebet: und Unterdienstwilligster
THOMAS DAVIDIS, Pastor
daselbst & Insp.
W
Die Gnade Gottes des Vatters/ die
Liebe Jesu Christi/ und die Gemeinschafft des heiligen Geiustes
sey und bleibe mit uns allen von nun an biß in Ewigkeit/ Amen.
IR sind Geliebte und Andächtige in Christo dem
HERRN nach dem gnädigen Willen auch durch
Schickung des Allerhöchsten bey dieser HochAdel:
hochansehnlicher höchstbetrübten P R O C E S S I O N in diesem
Gottes-Hause dißmahl als in einem Trawer: und Klaghause
zusammen kommen/ zum letzten dEhren-Gedächtnisse des Weyland
Wolgebornen Herrn H. Cunraden Freyherrn von
Strünckede zu Strünckede und Merumb/ Herrn zu
Strünckede/ Marnix/ Thoulouse/ ec. Churfürstlichen
Brandenburgischen Geheimbten Clev: und Märckischen
Regierungs-Raths Seeligen Andenckens eine Christliche Leich-
Sermon anzuhören.
[...]
Christliche
T E X T U S,
Auß dem dritten Psalm des Königes und Propheten
Davids vers. 6.
Ich lige und schlaffe und erwache/
denn der HERR hält mich.
Predigt.
[...]
Da wir uns nun aber deroselben nicht desto weniger gantz
füglich zuerinneren haben bey dieser gegenwertigen HochAdelichen
und Hochansehnlichen PROCES S ION, da I . bekannt/ welchermassen
Weyland der Wohlgebohrner Herr Cunradt Frey-Herr von
Strünckede zu Strünckede und Merumb/ Herr zu Strünckede/
Marnix/ Tholouse/ ec. auch nicht eben auff seinem Elterlichem
Nahm:Stam: und Erbhause Strünckede/ sondern als Churfürstlicher
Brandenburgischer Geheimbter Clev: und Märckischer Regierungs-
Rath bey Pflichtschuldiger seiner Amptswartung in dero
Churfürstlichen Residentz: und HauptStadt CLEVE/ und also auch
insoweit gleich der Patriarch Jacob in der Frembde sanfftselig
gestorben/ und gleichwol nicht destoweniger dessen verbliechener
Todten-Cörper in hiesige Pafrr-Kirche zu seinen Vättern/ welche in
der Schrifft auch unter die besondere Gut: und Wolthaten
GOTTES gerechnet wird/ in das Elterliche Erb-Begräbnisse in
Hoffnung der fröhlichen Aufferstehung hin; und beygesetzet worden;
Und zwarn gleich wie dort die Patriarchen Leich sowol von allen
Knechten des Königs Pharaonis/ als ach allen Aeltesten des
Landes/ Also nun auch I I . vorseliggedachten Herrn von
Strünckede verbliechener Cörper so wol von Ihrer
Churfürstlichen Durchleuchtigkeit zu Brandenburg unsers
Gnädigsten Churfürsten und Herrn/ ec. Ihrem Clev: und
Märckischen Stadthälter/ dem Durchleuchtigen Fürsten
und Herrn/ Herrn Johan Moritz Fürsten zu Nassau/ ec.
in eygener Fürstl. hohen Person/ auch demnegst gesampten
geheimbdten Clev: und Märckischen Regierungs: Justitz:
und Cammer-Räthen/ als auch denen HERRN Deputirten von
denen Löblichen Landtständen auß Ritterschafft und
Städteb des Fürstenthumbs Cleve in SOL ENNER
hochansehnlicher PROCES S ION auß dero Stadt Cleve abgeführet/
schier biß auff eine halbe Stunde herauß begleitet/ auch solchem
bach gegenwertige Begräbnisse in und mit so HochAdelicher
Volckreicher FREQUENTZ itzo angestellet und gehalten worden.
[...]
Also nun mag es auch zwarn wol eine sehr grosse und bittere
Klage gegeben haben/ da die bey jetziger Procession allerseits
gegenwertige acht Kinder an vieren Herrn Brüdern und lieben
Schwestern beneben ihrem herzliebesten VAtter und Mutter
nunmehr für anderhalb Jahr die frühezeitige fast einander rührende
Todesfälle ihres RES P ECTIVE ältesten lieben Sohns und Bruders/
auch ältister Tochter und Schwester auff einmahl und zugleich/ und
noch eine viel grössere und bittere Klage muß es gewesen seyn/ da
jtzgemelte Kinder bald und kaum ein viertel Jahr hernach beneben
ihrem herzliebsten Vatter den todtseligen Abgang ihrer
RES PECTIVE Hertzgeliebsten Ehe: auch Frawen Mutter beseufftzen/
betrawren und beweinen müssen.
[...]
Und von solcher schneller Todts-Ankunfft hat uns der HERR
unser GOTT ein sichtlich Exempel für Augen sietlen wollen an
unsem Seeligen Herrn Cunradt von Strünckede/ ec. Dann
wie derselbe jenesmahl jedoch bey vorhin gesphreter Schwachheit am
27. Jan. zwischen Abend und Mitternacht ohngefehr gegen zehen
Uhr sich nunmehr zu Bette legen/ und mit den abverlesenen Davids
Worten sagn wollen/ Ich LIGE und SCHLAFFE/ da ist ihme
sein lieber HERR Jesus/ jedoch unterm Wachen und Beten so
schnelle kommen/ daß man dabey nach varanläßlicher Ehnlichkiet des
Wörtleins STRÜNKEDE/ [...]
Nun also und nicht anders ists auch durch die Gnade Gottes
zugegangen mit unserm nunmehr in GOTT ruhendem Herrn
Cunradten Frey-Herrn von Strünckede/ ec. Seligen Andenckens;
Dann/ gleich deme alle die jenige/ so umb und bey ihme gewesen/
gestalt es dann auch eben in dieser Stunde/ als die Cantzel
beschreiten wollen/ ein Prediger/ welcher für zwölff Jahren bey deme
1sich auffgehalten/ ganz rühmlich gethan/ das beständige Zeugnisse
geben/ daß er alle Abend und Morgen seine ordinarie Betstunde
gehalten/ sich auch durch keine Amptsgeschäffte oder sonsten
anderwertliche Verhinderungen davon nicht abhalten lassen/ also
nun ists geschehen/ wie sich seliggemelter Herr jenes mahls am 27.
Jan. Abends gegen Klocke 10. in seinem Gemach zum Abend-Gebet
niedergesetzet/ auch noch in Zusehen und Anhören des seiner
Gewonheit nach auß dem Gemach itz trettenden Kämmerlinges in
Blössung seines Hauptes/ mit deme das walt Gott Vatter/ Sohn
und heiliger Geist/ darzu den Anfang gemacht/ daß er in und unter
solchem Gebet anstadt des natürlichen sich zum Todtesschlaffe nach
Gottes Willen daniederlegen müssen.
[...]
1 Henricus Alber itzo Prediger zu Lüneren.
W
P E R S O N A L I A
AS nun die noch übrigen Ehrngedächtnüß unsers
seligverstorbenen Herrn belangen thut / ist Derselbe
gewesen Weyland der Wolgebohrner Herr
Cunradt Frey=Herr von Strünckede zu Strünckede und
Mehrumb / Herr zu Strünckede / Marnix Tholouse ec.
Churfürstlicher Brandenburgischer geheimbter
Regierungsrath / eines uhralten Hoch=Adelichen ja Ritterlichen
und HerrnStandes oder Geschlechts / Immassen dessen Vorfahren
/ von 500 . und mehr Jahren / so weit man Nachricht haben kann /
und benandtlich von Herrn Gerlach von Strünckede /
anzurechnen biß auff Gödderten von Strünckede ins achte
Glied alle Ritter und Herrn zu Strünckede und Castrop
gewesen / auch an Vornehme und theils Gräffliche Geschlechter von
Limburg / Strumb und Sohms geheyrathet haben.
Auß solchem uhraltem Stamb ist wolgemelter Cunradt von
Strünckede entsrossen / und im Jahr Christi 15 97 im Oktober
auff diese Welt ehelich gebohren auff dem Hause Strünckede.
Dessen Eltern seyn gewesen weyland die HochEdelgeborne
Gestrenge / auch Ehr: und Viel=Tugendreiche Jobst von
Strünckede und Henrica von Hatzfeldt vom Hauß
Wildenburg.
Die Groß=Eltern Weyland Göddert von Strünckede /
und Anna von Böenen: Der Annichvatter und
Annichmutter Weyland Jobst von Strünckede /und
Margaretha von Aßbeck: Die Uhrannichen aber Weyland
Göddert oder Göddeke von Strünckede und Sophia von
Limburg zu Strumb.
Als auch nun seliggemelte Eltern diesen ihren Sohn durch die
heilige Tauffe dem Herrn Christo einverleiben lassen / und selbiger
ferner zu Hause Christlich zuersziehen angefangen / da hat es dem
Allerhöchsten gefallen / den Vatter in Anno 1 602 . und also im
fünften Jahr der Kindheit auß diesem Leben zu sich abzufodderen
und ist die Mutter folgens etliche Jahr hernach mit Weyland dem
Hoch= Edelgebohrnen und Gestrengen Jobsten von
Aschenbroch zur Mahlenburg/ec. in die zweyte Ehe getreten /
wodurch dieser Ihr Sohn zwarn in den Waysenstandt gesetzet /
aber nichts destoweniger von den angeordneten Vormündern fleissig
zur Schule gehalten / wie Er dann Anfangs in der benachbarten
Reichs=Stadt DORTMUND / folgens zu CÖLN und
nachgehends zu GIESSEN auff den ACADEMI IS eine Zeitlang
STUDIRET, und sich in Sprachen/freyen Künsten/und Adelichen
EXERCITI IS geübet/ endlich auch zu Ersehung frembder
NATIONEN, Sitten und Rechten nacher Franckreich verreiset.
Nach ertlichen Jahren wiederkommendt / hat Er die
ADMINISTRATION seiner Güter selbst befangen/ und im Jahr
Christi 1625 mit Weyland der HochEdelgebohrnen Ehr: und
Viel=Tugendreichen Johannen von Lützerad weyland
Bertramen von Lützerad zu Mehrumb / Herrn zu
Tholouse / Marnix und Büdingen/ ec. Churfürstlichen
Clevischen Rath und Landt=Drosten/ und Ursulen von
Marnix zu Mehrumb und Frawen daselbst/ ehelicher
Tochter sich in den Standt der heiligen Ehe begeben/ und solche
Ehe in aller Gottseligkeit/ Friede und Freundligkeit mit deroselben
biß ins Ende des Jahres 165 2 . belebet / da es dann dem
Allwaltendem nach seinem unwandelbahren Willen also beliebet /
solche seine EHELIEBSTE den 2. Novemb: nach dem sie an den
Kinderblattern danieder gelegen / auß dieser vergänglicher in die
ewige Frewde abzufodderen.
Im wehrendem Ehestande aber hat der liebe GOTT neben
anderem Ehe: und Haus=Segen dieselbe Eheleute mit 13.
KINDERN benandlich sieben SÖHNEN und sechs
TÖCHTERN gnädiglich und reichlich gesegnet/ darab jedoch fünff
KINDER und zwar der ELTESTER SOHN und ELTESTE
TOCHTER in Annp 16 52 . im Septemb: binnen Cleve an daselbst
damahln grassirendem hitzigen Fieber verstorben/ übrige acht aber /
solange es GOTT gefället/ noch bey Leben/ und den trawrigen
Todtsfall ihres HERRN VATTERS neben uns itzo leider
empfindlich betrawren und beklagen.
Dessen Ehrnstandt ferner belangend / so haben S.
Churfüstl. Durchl. zu Brandenburg unser gnädigster
Herr/ec. den felig abgelebten Herrn Cunraden von
Strünckede im Jahr Christi 1 64 0 . zu der Clevisch: und
Märckischen Landen geheimbden Regierungs=Rath beruffen und
angeordnet / in welchem Beruff Er sich jederzeit trewlich/ embsig
und unverdrossen auch dermassen unverweißlich betragen / dass Er
Recht und Gerechtigkeit eusserstem Fleiß nach ohne Ansehen der
Persohnen / auch ohne einige geringste Geschencknehmung / wie
solches demselben jedermänniglich rühmlich nachreden muß /
administrieren helffen / deßwegen auch höchstgemelte S
Churfürstl: Durchl: demselben verschiedene wichtige
COMMI S S IONES gnädigst auffgetragen und anvertrawet / welche
Er mit fothanem Fleiß und Klugheit verrichtet / dass nicht allein der
HERRR COMMITTENT daran einen gnädigsten Gefallen
getragen / sondern auch weil selbige zu des Landes Nutzen gereichet
/ die Clev: und Märckische Herrn Landt=Stände dadurch bewogen
worden zur Bezeichnung ihrer Danckbarkeit bey vor höchstgemelter
S. Churf. Durchl. zu INTERCEDIREN und zu
SUPPLICIREN, dass Demselben die Herlicgkeit Strünckede und
Gericht Castrop / wie es seine VorEltern gehabt oder besessen /
gnädigst wiederumb RESTITUIRET werden möchte/ allermassen
dann auch geschehen/ und darauff die würckliche Belehnung so wol
mit dem Schloß Strünckede als auch mit der JURI SDICTION
und Haltzgericht zu Strünckede und Gericht Castrop/ wie
solches die Voreltern gehabt/ in Anno 1645. auch darauff die REAL
INSTALLIRUNG durch Churfürstl. Beampten und
COMMI S SARIEN erfolget und zu Wercke gestelt/ welches dann
die Herrn Landt=Stände gegen S. Churf. Durchl. unterthänigst
verdancksaget.
Es haben auch mehrhöchstgemelte S. Churf. Durchl. auß
höchstangeborner Churfürstl. Gnade und Güte Demselben bereitz in
Anno 1644. auff zutragende VACANZ des Drosten=Ampts zu
Bochumb für sich und dem künfftigen Besitzer des Hauses
Strünckede gnädigst PATENT ertheilet / bey welchen Gnaden
Dieselbe den betrübten hinterlassenen Waysen zu Trost
verhoffentlich CONTINUIREN wollen.
Was fürters des Seligverstorbenen Herrn von Strünckede Leben
und Wandel betrifft / darinnen hat Er sich Gottesfürchtig in dero
Evangelisch-Lutherischen Religion / worzu Er sich mit Herzen und
Mund jederzeit offentlich bekandt / eyfferig / in Besuchung des
Gottesdienstes/ worzu Er auch die Seinigen ernstlich angehalten /
fleißig / dabey auch in seinem Gebet / und zwarn auch zu Abend
und Morgen von Ihme täglich gehaltenen Betstunden / gantz
andächtig erwiesen / wobey Er sich dann zu Stärckung seines
Glaubens zum würdigen Gebraucdes heiligen Abendmahls / dessen
Er sic auch noch ohnlängst für seinem Absterben am heiligen
Christtage gebraucht / nach Erfodderung seines Christenthumbs
offters angefunden / auch seines Glaubens Früchte in deme
erwiesen / als Er sich gegen die Armen und Dürfftigen gutthätig
erzeiget / wie dessen Bedienten / so umb und bey ihme gewesen
wissig / auch unter anderen auß diesem Lobwürdig zuverspühren ist
/ daß Er auß Christlicher Liebe und Gutthäthgigkeit seinem ältesten
SOHN für dero Abschickung nach Franckreich mehrmahln befohlen /
dass derselbe nach seinem des VATTERS zugetragenem
Absterben allen des Hauses Strünckede Eygenhörigen und unter der
Herrlichkeit gesessenen Pfachtleuten einem jeden seine Particulier
alte Restanten so wol an Korn und Binner=Pfächten als
geliehenem Geld und Korn zu ihrer destoweniger Beschwerung
nachlassen sollte / wie dann auch der SOHN solchen Befehl in
Nachlassung eines jeden der benandten Eygenhöriger und Pfächter
für deni Jahr 1653. hinterställiger und ohnbezahlter Restanten / sich
zur ansehnlichen Summen betragendt / gehorsamblich nachzukommen
vrbietig ist.
Sonsten hat sich wolseliggemelter HERR ab Anno 1640. fast
stetshin und mehrentheils in seiner VOCATION zu CLEVE
fleissig auffgehalten / biß zu dero Zeit im Jahr 1652. da GOTT der
ALLERHÖCHSTE beyde älteste KINDER oblauts / und
ohnlängst darauff dessen EHELIEBSTE selig ihme von der Seite
gerissen / über welches halte Kreuz Er sich zu Hause in grosser
Trawigkeit / und Leibes=INDI SPOS ITION oder Schwachheit
klagend ein Zeitlang auffgehalten / biß von ihrer Fürstl: Gnad:
Herrn Stadthälters Excellentz umb Martini verwichenen
Jahres 1653 wiederumb auff CLEVE verschrieben worden / da
dann an selbigem Ort die Unvermögenheit sich von Tage zu Tage
zwarn gemehret / jedoch demselben nicht hinterlich gewesen die
Cancelley zu betretten biß in den Januarium dieses Jahrs /
ohngefehr 14.Tage für dem Absterben/welche Zeit Er auff seinem
Gemach/besorgend und vermeldent / dass auß demselben nicht
kommen würde / sich auffhalten müssen/ allwo sich dann den 27.
Jan: zu Abends umb 10.uhren ohngefehr zugetragen / als
mehrgemelter HERR von STRÜNCKEDE sich seien gewöhnlichen
Abendgebettern wenden wollen/ und den Kämmerling üblichem
Brauch nach aß dem Gemach zu gehen geheissen/ gleichwol noch in
dessen Ansehen seine Schlaffhaube abziehend und diese Worte
sprechend: Das walte die heilige dreyfaltigkeit Gott Vatter
Sohn und heiliger Geist / sich niedergesetzet und gebetet /
dass Er in solcher seiner Andacht und Gottesfurcht von dem
Allerhöchten durch einen plötzlichen und sanfften Todt abgefoddert /
also daß der Kämmerling über eine Weile wieder hinein kommend
denselben im Sterben gefunden / worauff zwarn deneben denen
Haußgenossen der Medicus geschwind geruffen/ welcher auch bey
angemerckter RESPIRATION noch Hoffnung des Lebens machen
wollen / da aber bald darauff mehrgemelter HERR sanfftselig
abgetruckt.
Was nun bey so gestalten Sachen von solchem schnellen
Tadtsfall zu halten / davon ist in der Predigt Meldung geschehen/
nemblich/ dass es durch die Gnade GOTTES von deme in und
unterandächtigem Gebet verstorebenem HERRN nicht anders
geheissen habe/ auch noch heissen müsse/ als
VELOCITER
FELEICITER
Gehlig
aber Seelig/
Frommer Christen schneller Tadt
Ist
Ein schneller Gang zu Gott.
SATCITO
SED
IN COELO
Bald genug
Im Himmel doch/
ARDENTER ORANDO
AD COELUM ASCENDO
Wie ich andächtig bete zu Gott
Dafahr ich auff gen Himmelfort
ANIMA DUM SUSPICIT
DEUS ILLAM SUSCIPIT
Wie meine Seele seufftzet hinauff
Thut ihr Gott bald den Himmel auff.
Demnach nun der verblichene Cörper von CLEVE auff anhero in
diese Pfar-Kirche zu dem Elterlichem Erb-Begräbnüsse / allerseits
in dero Predigt berichteter Massen / hin- und beygesetzet worden /
wünschen wir demselben eine sanffte Ruhe und fröliche
Aufferstehung an jenem grossen Jüngsten Gerichts-Tage / denen
allerseits hinterlassenen höchstbetrübten KINDERN aber
nochmalhs kräfftigen beständigen Trost von GOTT dem heiligen
Geiste / wie sie dann durch dessen Gnade nicht zu zweiffelen haben
/ ob sie gleich dißmahl die bittere Davids Klage führen müssen /
Mein Vater und meine Mutter verlassen mich / Psal. 27.
vers. 10. So wenig dann gleichwol dem hertzlichen VATTER /
nunmehr Seligen Andenckens sein frühzeitiger Waysenstandt
hinderlich seyn mögen / daß Er auch vielmehr auß einem
fünfjährigen Vatterlosen unmündigen Waysen-Kinde in-und aß dem
uhralten GESCHLECHTE von STRÜNCKEDE an Gottesforcht /
an Ehren / an Gütern und allem Walstande durch GOTTES
Segen desto lieblicher grünen und blühen / auch desto beständiger
wachsen und zuznehmen müssen / werden SIE dann allbereit
wolbefangener massen theils als noch zarte und minnerjährige /theils
aber auch als bereit erwachsene KINDERE in Gottesforcht auch
andere Christ-Adelichen Tugenden dem HERRN VATTER durch
die Gnade GOTTES noch grün/ so werden SIE und ein
JEGLICHER unter ihnen auch endlich seyn wie ein Baum
gepflantzet an den Wasserbächen / die seine Früchte bringet zu
seiner Zeit / und seine Blätter verwelcken nicht/ und was Er macht
/ das geräth wol / Psal.1vers.3. Wobey dann auch ein jeglicher
unter ihnen an dem HERRN seinem GOTT einen solchen
Waysen-Vater und Richter haben und finden wird / daß Er der
vorigen Davids-Klage ex Psal. 27. an deme/ Mein Vatter und
meine Mutter verlassen mich / mit denen allernegst
habeystehenden Worten auch wird hinzusetzen und dabey bekennen
müssen / Aber der HERR nimpt mich auff / darumb was betrübst
du dich meine Seele und bist so unruhig in mir / harre auff GOTT
/ denn ich werde Ihm noch dancken / daß Er meines Angestichts
Hülffe und mein GOTT ist / Psal. 42. Vers. 12.
Anmerkungen
Weitere Artikel
Quellen
- ↑ Leichenpredigt Cunradt v. Strünckede in der Staatliche Bibliothek Ansbach. Reitbahn 5, 91522 Ansbach Sign. II014