Urkunde 1674 Januar 10

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
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Urkundentext

10. Januar 1674, Wenge
Stephan Dietherich von Neuhoff erklärt, dass in dem mit seiner † Frau am 4. Oktober 1668 errichteten gemeinsamen Testament bestimmt worden sei, dass seinen Schwestern Galandt and Theodora Joanne von Wenge Güter und Obligationen aus den Wengischen Gütern allein, was ihnen aber an Geld versprochen und ihnen zu Lebzeiten der Erblasser nicht gezahlt worden wäre, von ihren Erben aus den Wengischen und Horstmarischen Gütern zugleich gezahlt werden soll.
Zur Beseitigung von Mißverständnissen bekundet er als Vater, dass sie, die Eehleute, der Schwester Theodora Joanna die versprochenen 2000 Rtlr. in baarem Gelde ausgezahlt hätten, nicht aber der † Schwester Sophia Galandt.
Deshalb soll sein ältester Sohn oder der Besitzer des Hauses Wenge als Erbe der Horstmarischen Güter den Erben der Sophia Galandt 1000 (!) Rtlr. auszahlen. Diese Summe soll dem Besitzer des Hauses Wenge aus den im Testament bezeichneten angekauften Gütern (wovon den Besitzern der Güter zu Horstmar die Hälfte) einbehalten (competirt) werden.
Unterschrift des Ausstellers.
Kopie einer von Justizrat und Landrichter Rademacker zu Hamm den 2. November 1754 durch Landgerichtssiegel und Unterschrift beglaubigten Kopie. Nr. 228. Fol. 16—17. v. Dungelen / Arnim.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen