Urkunde 1851 Januar 25
Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Urkundentext
25. Januar 1851 N. 65 Einführung der Gemeinde-Ordnung vom 11. März 1850 in der Sammt-Gemeinde Herne I c. 35984
In der Sammt Gemeinde Herne, Kreises Bochum, wird die Verpflichtung und Einführung des neu gewählten Bürgermeisters und Beigeordneten dieser Sammt=Gemeinde am 5. Februar d. J. erfolgen und in derselben somit die Einführung der Gemeinde=Ordnung vom 11. März 1850 mit diesem Tage beendigt seyn.
Von diesem Zeitpunkte an treten in der vorgenannten Sammt Gemeinde Herne die bisherigen Gesetze und Verordnungen über die Verfassung der Gemeinden außer Kraft.
Es wird dieses hierdurch in Gemäßheit des §. 156. der Gemeinde=Ordnung vom 11. März 1850 bekannt gemacht.
Arnsberg, den 25. Januar 1851Quelle
- Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg: mit öffentlichem Anzeiger. 1851, S. 99 [1]
Literatur
Siehe auch
Anmerkungen