Urkunde 1733 November 11
Urkundentext
11. November 1733, Dahlhausen
Johan Mauritz Wienold von Düngellen, Herr zu Dalhausen und Haveckenscheidt, Erbschenk des Stifts Essen, bekundet, dass er von dem Dekan Mittweg, Verwalter der Stiftung quatuor temporum canonicorum zu Essen, aus Stiftungsmittel ein Darlehn von 500 Rtlr. zu 4½% erhalten habe, zur Tilgung seiner Verbindlichkeiten an seine Tochter, die Freifrau von Vitinghoff genannt Scheel, Frau zu Rechen.
Der Schuldner verspricht, dem Gläubiger eine Empfangsbescheinigung seiner Tochter auszuhändigen. Er verpfändet zur Sicherheit des Kapitals und der jährlich auf Martini zu entrichtenden Jahreszinsen seine vor Steele gelegenen allodialen Länder aufm Rhode [Rhade] mit den Pachteinnahmen von Pennekamp (= 7 Rtlr.), Dulhut (= 7 Rtlr.), Backhaus (= 3 Rtlr. 30 Stbr.), Friedrich Pluemer (= 5 Rtlr.).
Der Schuldner haftet für seine Pächter mit seiner gesamten Habe. Halbjährige Kündigung vor dem Verfalltage bleibt vorbehalten.
Siegel und Unterschrift des Ausstellers.
Original.
Eingelöste Obligationen. Fol. 132
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 270 Nr. 577
- Werbeck 1999