Urkunde 1728 August 9

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
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Urkundentext

9. August 1728, Villigst
L. F. von der Marck bekundet, sich mit dem Freiherrn von Düngelen zu Dahlhausen wegen eines Anspruchs, der sich auf die Ehepakten seiner (v. D.) Mutter gründet, verglichen und diesem den Betrag ausgezahlt zu haben.
Er bestätigt, dass in diese Vergleichssumme seine Forderung wegen der Unkosten, die von dem † Vater des Freiherrn von Düngelen durch den Prozeß wegen der 4000 Rtlr., die auf die an der Ruhr gelegenen Weiden gestanden, verursacht und zu dessen Zahlung der † Vater verurteilt worden, einbegriffen sind.
Er verzichtet daher auf weitere Forderungen.
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.
Original.
Frhr. von Düngellen zu Dahlhausen, Beklagter und Nachkläger Frhrn. von der Marck zu Villigst, Vorkäger und Nachbeklagten, betr. einige der Freifrau von Düngellen, geb. von der Lapp, usufructarie in supplementum dotis untergetane Weiden: Die Plätze und Wieden genannt, zum Hause Ruhr gehörig etc. Fol. 265.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen