Urkunde 1714 Oktober 27

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
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Urkundentext

27. Oktober 1714, Bochum
Vor dem Königlich Preußischen Amtsrichter Gerhard Lennich zu Bochum erklärt die Witwe von Loe zu Overdick und Leuchtenberg, geborene von dem Busch, von der Witwe des evangelisch reformierten Predigers Hermann zu Bodelschwing, geborenen Wegland, ein Darlehn von 500 Rtlr. zu 5% erhalten zu haben.
Sie verpfändet ihre Güter, Gefälle und Renten, insbesonders des Nockenhoffs.
Die Schuldnerin verspricht, dass ihr ältester, z. Zt. außer Landes weilender Sohn Siegelung und Unterschrift nachholen soll. Sie selbst, ebenso der Richter siegeln.
Unterschrift des Gerichtsschreibers Arn. Wilh. Vethacke.
Kopie.
Acta manualia in Sachen des Frhrn. von Düngellen zu Dahlhausen, Beklagten /den von Loe-Overdickschen contradictoren Jacobi betr. Grenzstreitigkeiten in der Heide. Vol. II, Fol. 182 u. 83

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen