Urkunde 1657 Mai 28
Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Urkundentext
28. Mai 1657
Rötger von Düngelen zu Dalhausen und Haffkenscheidt bevollmächtigt den Fürstlich Münsterischen Hofgerichtsprokuratoren Henrich Schröder, der auch im Jahre 1646 (?) in seinem Namen mit dem lehnrührigen Gut Loehof zu Westick, im Amt Unna und in der Grafschaft Marck gelegen, belehnt worden war, bei dem ausgeschriebenen Lehntag die Erneuerung der Belehnung nachzusuchen, und, falls er selbst verhindert sei, hierzu
nach seinem Belieben eine andere Person zu beauftragen.
Siegel und Unterschrift des Ausstellers.
Kopie.
Lohmannshof im Amte Unna. Fol, 61 [1]
Literatur
- Symann 1929 S. 68 Nr. 221
- Werbeck 1999
Siehe auch
Quelle
- ↑ Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand