Urkunde 1632 Mai 14
Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Urkundentext
14. Mai 1632
Johan Wirich Schmedden bekundet, daß sein † Vater Peter Schmedden an Pannekuchen zu Hattenegen, Bevollmächtigten des von Dungelen zu Dalhausen, von 1610—15 einschließlich, jährlich 30 Rtlr. Zinsen — wegen des Gehölzes Sunderen — gezahlt habe, und die Generalabrechnung von sämtlichen Erben unterschrieben sei.
Unterschrift des Ausstellers.
Kopie.
Frhrn. von Düngellen zu Dahlhausen, Kläger, / Diederich von Overlacker zu Hemmerde und Cons. als sämtl. Erbgenahmen des Hauses zum Grimberg. Frhrn. von Brembt u. Frhrn. von Nesselrodt, Beklagten, wegen . . . des Gehölzes des Sundern . . . Fol. 15. [1]
Literatur
- Symann 1929 S. 23f. Nr. 167
- Werbeck 1999
Siehe auch
Quelle
- ↑ Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand