Urkunde 1679 März 15

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Version vom 19. April 2017, 19:50 Uhr von Thorsten Schmidt (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)


Urkundentext

15. März 1679, Essen
Anna Salome, Äbtissin zu Essen, belehnt nach dem Tode des Rödger von Düngelen seinen Sohn Mauritz Goswin von Düngelen zu Dalhausen zu Lehen- und Dienstmanns Rechten mit dem Schenkamt und Gut Overbeck im Kirspel von Steel.
Sein Bevollmächtigter Doktor beider Rechte Adolf Hinrich Esseler hat Huldung und Eid geleistet.
Zeugen: Fürstlich Essenscher Rat Doktor Peter Aurelius und Johann Wilhelm Ströhe als zwee Mannen vom Lehen.
Siegel und Unterschrift der Äbtissin.
Die Vollmacht für Doktor Esseler ist ausgestellt. Dahlhausen, den 14. März.
Kopie.
Nachrichten betr. des hochfürstl. Essendische Erbschenkamt u. die damit an den Freiherrn von Düngellen zu Dahlhausen vorgegangenen Belehnungen. Fol. 12. u. 13.
[1]

Literatur

Siehe auch

Quelle

  1. Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand