Urkunde 1670 Januar 16

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
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Urkundentext

16. Januar 1670, Dortmundt
Rötger von Düngelen zu Dahlhausen und sein Sohn Moritz Gosswin von Düngelen zu Haffkensche[dej schließen mit den Testamentsvollstreckern der Witwe Elisabeth von der Leite, geborenen von Haffkenschede. wegen der rückständigen Zinsen eines Darlehn von 800 Rtlr. nachfolgenden Vergleich:
von Düngelen schuldet den im Testament bedachten Armen in Dortmundt bis Bartholomaei (24. August) 1669 einschließlich 1185 Rtlr. Zinsen. Hierauf ist in Zahlung gegeben:
a) eine Anweisung des Junckherrn Frantz von der Recke über 200 Rtlr. in Abschlag seiner bei dem Rat der Stadt Dortmundt rückständigen Zinsen:
b) eine Kapitalforderung an das Amt Bochum über 461 Rtlr., welche jedoch nur unter der Bedingung angenommen wird, daß von Düngelen innerhalb 2 Monate den Testamentsvollstreckern eine rechtmäßige Amtsobligation einliefert, worin das Amt oder dessen Vorstand sich zur Zahlung der jährlichen Zinsen, 23 Rtlr., mit genügenden Unterpfänden verpflichtet. Von dem verbleibenden Betrag sollen bis zur Charwoche 1670 50 Rtlr.. Pfingsten und Martini je 100 Rtlr. ersattet werden.
Zur Sicherheit verpfänden Vater und Sohn ihr gesamtes Hab und Gut und übertragen für den Restbetrag von 274 Rtlr. ihr Imissionsrecht gegen Reinhart Fahrenbach und die Fischbencke.
Die Testamentsvollstrecker nehmen den Vergleich mit dem Vorbehalt an, dass sie an dem Vergleich und Nachlaß nicht mehr gebunden sind, falls die vorstehenden Bedingungen nicht erfüllt werden.
Unterschrift: Rutger von Düngelen zu Dahlhausen, Moritz Gosswin von Düngelen zu Haffkenschefde]:
Siegel und Unterschrift: Doctor Zacharias Lobbecke, Nicolas von der Bersswordt, Doctor Caspar Clevinghaus (?).
Original.
Eingelöste Obligationen. Fol. 149.
[1]

Literatur

Siehe auch

Quelle

  1. Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand