Urkunde 1669 Juni 12

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
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Urkundentext

12. Juni 1669,
Rütger von Düngelen zu Dahlhausen und Haffkenscheidt schließt mit Adolf Witgenstein, Bürgermeister der Stadt Bochum, und dessen Schwestern, den Witwen Anna Margaretha Esselen, Mechtilde Hugenpoth und Elsaben Schmedden, Erben des Wirrich von Witgenstein, Bürgermeisters zu Castrop, nachfolgenden Erbkaufvertrag:
Die Erben verkaufen an Rütger von Düngelen den Königshoff zu Horle im Amt Bochumb, und Kirchspiel Eickel mit allem Zubehör und allen Gerechtigkeiten für 1650 Rtlr. als ein freies allodiales Erbgut, bestehen bleibt jedoch die Verpflichtung zur Lieferung der Messgelder (missatici) und des von altersher jährlich zu entrichtenden Xantischen Zehnten.
Der Käufer verspricht, an den Bürgermeister Adolf Witgenstein und die Witwe Elsaben Schmedden sofort je 200 Rtlr., das Übrige nach Abzug von 350 Rtlr. Schulden, die auf dem Gut haften, bis zum 24. August (Bartholomaei) oder spätestens 11. November (Martini) gegen Aushändigung des Erbkaufbriefes zu zahlen, auch die übrigen Erben: Witwe Esselen, welche mit 2 Teilen berechtigt ist, sowie Witwe Hugenpoht, zu befriedigen. Die Schulden, welche sich über 350 Rtlr. belaufen, haben die Verkäufer selbst abzutragen.
Unterschriften: Dethmar Schmedden im Namen seiner Mutter und Johan Henrich von Woringen im Namen seiner Schwiegermutter Witwe Richter Herman Hugenpoth.

Die Erben bescheinigen, von Rütger von Düngelen ihre Anteile erhalten zu haben:
Mechgelt (Mechtild) von Hugenpoth am 17. Juni 1669 und am 12. Mai 1676 durch ihren Schwiegersohn Henrich Worringen wegen des vertauschten Höffkens Kotten und auf dem Tippelsbergh belegenen Landes:
Elsbet Schmedden am 18 Juni und 16. Oktober 1669, sowie am 1. Oktober 1679, Conradt Schmedden für seine Mutter am 26. Juli 1669.
Dethmar Schmedden am 2. Januar 1683 für seine Brüder über Schuldentilgung an Elsbet von Stiege (?),
Schuldverschreibung vom 19. Juni 1647, an Wilhelm Marckman,
Schuldverschreibung vom 27. September 1676, an Johan Kuper,
Schuldverschreibung vom 31. September 1676, und Erfüllung der Verpflichtung an die Armen zu Essen.
Der Richter Dr. Georg Willebrandt Kumpsthoff zu Bochum fordert am 20. Juni 1669 den Rötger von Düngelen zur Zahlung der fälligen Gerichtsgebühren auf.
desgleichen befiehlt er am 28. Juni 1669 auf Antrag des von Düngelen den Inhabern der zum Königshof zu Hordel gelegenen Ländereien, das Land nicht zu "bloßen", noch einiges Korn, ohne Ablieferung der 3. Garbe an von Düngelen, an irgend jemand zu verabfolgen.
Original.
Ein gleichlautender Kaufvertrag (Original) vom gleichen Tage ist von Rütger von Düngelen untenchrieben.
Originale.
Kaufbriefe vou denen, dem Frhrn. von Dungelen zu Dahlhausen zustehenden Bauernhöfen und Kotten. Fol. 66-84.

Literatur

Siehe auch

Quelle