Urkunde 1690 Dezember 20

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Version vom 28. November 2016, 23:10 Uhr von Andreas Janik (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „__NOTOC__ <div class="inhalt" style="background-color:#FAF9E3;border-style: ridge; margin-bottom:1em; padding:1.2em 6.8em 1.2em 6.8em;font-size:17px;max-width:…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Urkundentext

20. Dezember 1690
Äbtissin Anna Salome zu Essen bedeutet dem von Düngelen zu Dalhausen, Erbschenken des Stifts Essen, auf seine Erinnerung wegen Zahlung einiger Renten vom Back- und Brauhaus, dass er zunächst die Erneuerung des Erbschenklehns nachsuchen und seine sonstige Pflichten erfüllen solle.
Siegel und Unterschrift der Äbtissin.
Original.
Nachrichten betr. hochfürstl. Essendische Erbschenkamt und die damit an den Freiherrn von Duügellen zu Dahlhausen ergangenen Belehnungen. Fol. 20.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen