Urkunde 1610 Juli 2
Urkundentext
2. Juli 1610:
Philips Arnoldt v. Viermundt zur Bladenhorst und Koppell trägt dem Notar Joh. Luiker, Gerichtsschreiber zu Castrop, auf, auf dem Hause Strunckede Protest gegen die abermalige Pfändung seines Kötters in der Doyngheide zu erheben.
Da die Herrin zu Strunckede Henriche, geb. v. Hatzfeldt, Frau von und zu Strunckede[1], Malenberg und Lackenbruch, Drostin zu Bochumb[2], auf den abwesenden Schreiber oder Ratmeister Jacob abwälzt, so beauftragt der Notar den Pförtner Zacharias mit der Insinuation des Protestes an diesen.
Zeugen: Joh. Brinckman, Schreiber und Diener zur Bladenhorst, und Henrich Ratte, Frone zu Castrop.
Der Wortlaut der Protestation ist beigefügt; sie nimmt Bezug auf einen Befehl des Herzogs, d.d. Cleve 1607 Februar 3 an Jobst v. Asschenbroich, Amtmann zu Bochumb, zu Schutz der um Bladenhorst gesessenen Leute in der Weidegerechtigkeit in der Doyngheide.Material : Papier
Überlieferung : Kopie
Bemerkung : Datum neuen Stils
Quelle
- Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, A 462 I Gesamtarchiv von Romberg - Urkunden, Nr. 2352[3]
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Witwe Jobst von Strünkede
- ↑ jetzt Ehefrau des Jobst von Aschebruch zur Mahlenburg
- ↑ http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp?archivNr=1&verzguid=Vz_d70a50b2-e910-4504-a5d2-2861fc9bad6f