Bochumer Straße 43
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Das Haus ist unter der Nr. 685-63/DL-05 am 4. März 2005 in die Denkmalliste der Stadt Herne eingetragen. Dazu folgende Begründung:
Objektbeschreibung
Das Gebäude wurde im Jahre 1899 von den Bochumer Architekten Kundt und [August] Schlechtweg für Herrn Jean Vogel errichtet.
Es handelt sich um ein 3 ½-geschossiges Wohnhaus mit Schnittstein-Putzfassade.
Die rechte Gebäudeachse ist als Seitenrisalit ausgebildet, der die Traufe durchschneidet, und in einem Dacherker mit aufgesetztem Dreiecksgiebel endet.
Der Risalit wird von einem zweigeschossigen Erker dominiert der auf Konsolen ruht. Die Mittelkonsole im Erdgeschoss ist als figürliche Engelsdarstellung ausgeformt.
Die Brüstungsfelder werden durch Jugendstilmotive betont.
Alle Fenster der Straßenfassade sind durch eine Vielzahl von unterschiedlichen Fenstergewänden geschmückt. Besonders aufwändig wurden die drei Fenstergewände des ersten Obergeschosses gestaltet. Innerhalb der Kleeblattbögen finden sich hier Jugendstil-Stuckaturen. Die Fenster selbst wurden zwischenzeitlich in vereinfachter Form erneuert, wobei die historischen Öffnungsmaße jedoch nicht verändert wurden.
Die dreiflügelige Eingangstür mit kleinversprosstem Oberlicht ist noch aus der Erbauungszeit erhalten. Sie ist aufwändig gestaltet und mit geschnitzten, eingelegten Kassetten versehen.
Dahinter liegt die Durchfahrt zur ehemaligen, nicht denkmalwerten Remise. In der Durchfahrt befindet sich eine großzügige Treppenanlage mit beeindruckendem Holzwerk.
Horizontal gegliedert wird das Gebäude lediglich durch ein Sockelgesims, sowie durch ein sehr aufwändiges Traufgesims in Form eines Lilienfrieses.
Während der Dreiecksgiebel des Dacherkers stark reduziert wurde, ist das Erscheinungsbild der drei straßenseitigen Dachgauben noch weitgehend erhalten geblieben.
Einige Veränderungen ich Dachbereich sowie die Erneuerung der Fenster beeinträchtigen zwar das Objekt, lassen jedoch den Denkmalwert des Gebäudes nicht untergehen.
Das Gebäude ist denkmalwert in Inneren und Äußeren.
Begründung des Denkmalwertes
Das Gebäude ist bedeutend für Herne, weil es nach unserem Kenntnisstand und in seinem beschriebenen Umfang geeignet ist, die wirtschaftliche und städtebauliche Entwicklung in Herne um 1900 zu bezeugen, welche in dieser Zeit ihre prägende Ausformung erhielt.
Für die Erhaltung und Nutzung sprechen wissenschaftliche Gründe hinsichtlich der Stadtbaugeschichte des 19. Jahrhunderts, weil das Gebäude als Bestandteil der repräsentativen Hauptstraße Hernes geeignet ist zur Erforschung und Darstellung städtebaulicher Leitlinien und architektonischer Grundsätze in der Zeit um 1900 im Ruhrgebiet.
Für die Erhaltung und Nutzung sprechen aber auch städtebauliche Gründe, da das Gebäude durch seine charakteristische Fassade und als Bestandteil der historische Bebauung entlang der Straße wesentlich zum Charakter dieser Ortslage beiträgt."[1]
Veröffentlichung im Wiki der Herner Stadtgeschichte mit freundlicher Genehmigung der Stadt Herne, Untere Denkmalbehörde. |
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- Denkmalliste Herne (← Links)
Einzelnachweise
- ↑ Eintragung der Wohnhäuser Altenhöfener Straße 18, 24; Bochumer Straße 27, 32, 40, 43 und Hermann-Löns-Straße 64 Stadtbezirk Herne-Mitte, in die Liste der Baudenkmäler der Stadt Herne gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz - Vorlage - 2004/0361 http://herne.ratsportal.net/bi2/vo020.asp?VOLFDNR=742#allrisBV