Urkunde 1863 Januar 5

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
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Urkundentext

5. Januar 1863 III Bekanntmachungen der Königlichen Regierung
Haus Collecte zum Bau einer katholischen Schule in Herne.
Rachdem in der Gemeinde Herne, Kreises Bochum, und Umgegend durch die in Betrieb gekommenen Bergwerke ez ez die Zahl der Katholiken sich binnen 10 Jahren auffallend rasch vermehrt, und die Zahl von 400 Seelen ereicht hatte, stellte sich das Bedürfniß zur Anstellung sowohl eines eigenen Geistlichen als auch eines eigenen Lehrers heraus, um somehr, als auch in der Kirchen Gemeinde Eickel zu welcher Herne und Umgegend seither gehörte, die Zahl der Katholiken sich bedeutend vermehrt hatte und die dortige Kirche und Schule kaum dem Bedürfnisse der nähern Umgebung genügte, ganz abgesehen von der erheblichen Entfernung der beiden Gemeinden voneinander. Die Schule wurde somit in einem gemietheten Locale eröffnet, und als dieses nicht mehr genügte, ein passenderes aber nicht zu haben war, so mußte eine Nothschule errichtet werden. Allein auch diese genügt für die jetzt vorhandenen 75 Schulkinder nicht mehr, und so liegt, um so mehr als die Zahl der Glieder in rapidem Zunehmen begriffen ist, das Bedürniß des Baues eines größeren dauerhaften Schul Locals auf der Hand. Nach dem genehmigten Kosten Anschlage betragen die Baukosten 3200 Thlr und tritt hierzu noch die Kaufsumme für den zum Bau zu erwerbenden Grundbesitz.

Diese Summe kann aber von der armen katholischen Herne, welche meist aus Eisenbahnbeamten, Bergarbeitern, Ziegelbrennern und Taglöhnern, nur aus 5 grundbesitzenden Einwohnern besteht, nicht aufgebracht werden.

Die Schulsocietäts bezahlen an directen Staatssteuern jährlich und zwar: a an Grundsteuer 15 Thlr., b an 256 Thlr., c an Gewerbesteuer 48 Thlr, ferner müssen dieselben 147 Thlr. Communalsteuer und haben außerdem für Unterhaltung und Wohnung des Geistlichen zur Verzinsung der Schulden beim Ankauf der provisorischen Kirche gemacht werden mußten und zur Bestreitung der kirchlichen eine Summe von 500 Thlrn. jährlich aufzubringen.
In Berücksichtigung dieser dürftigen Lage der Herr Ober Präsident der Provinz Westphalen die Abhaltung einer Haus Collecte bei den Einwohnern der Regierungsbezirke Arnsberg und Münster bewilligt, welche während des 6 Zeitraums vom 15, Januar bis zum 15, Juli c durch Gemeinde Deputirte abgehalten werden wird.
Arnsberg den 5. Januar 1863

Quelle

  • Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg: mit öffentlichem Anzeiger. 1863, S. 9 [1]

Literatur

Siehe auch

Anmerkungen