Margarete Pantring zeugt gegen den Ritter Goddert von Strünkede
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Margarete Pantring zeugt gegen den Ritter Goddert von Strünkede
Eine Zeugenvernehmung im Jahre 1569 in der Urbanus-Kirche in Buer
Anlage zum Artikel Hernes ältestes Wohnhaus 200 Jahre alt (Pantring 1934)
Bekanntlich bestanden in früheren Jahrhunderten dauernd Reibereien zwischen der Stadt Recklinghausen und den Burgbewohnern von Strünkede. Der Hass war auf beiden Seiten groß und schien unauslöschlich. Häufiger kam es zum Streit wegen der Fischereigerechtsame in der Emscher. Die Strünkeder behaupteten, dass nur sie allein fischen dürften, während die Recklinghäuser den Standpunkt vertraten, auch sie dürften so viele Fische fangen, wie sie wollten. So gab es denn viele Jahrhunderte lang Zank und Streit, und was das Schlimmste war, auf beiden Seiten wurde Blut vergossen.
So wurde am 22. Mai 1566 von einem der Strünkeder Mannen ein Recklinghäuser Bürger schwer verwundet, so dass er am nächsten Morgen starb. Zu diesem Vorfall wurde Margarete Pantring als Zeugin verhört, denn die Tat spielte sich an der Emscher in nächster Nähe des Hofes ab. Diesen Sachverhalt hat Dr. H. Pennings (Recklinghausen) mehrfach vor Jahren geschildert. Wir folgen seiner Darstellung.
In den 60er Jahren des 16. Jahrhunderts ließ Goddert von Strünkede die Emscher durch Streifwachen bewachen und ordnete an, rücksichtslos auf alle Recklinghäuser Bürger zu schießen, die beim Fischfang beobachtet würden. Doch sollten seine Landsknechte die Fischer nur verwunden und nicht töten.
Am 20. Mai 1566 fischten die drei Recklinghäuser Bürger Jobst Pill, Elbert Reisop und Johann Schwerdtfeger ruhig in der Emscher. Plötzlich krachte ein Schuss, und der Johann Schwerdtfeger stürzte mit dem Ruf: "Allgenug, Allgenug" in den Fluss. Jobst Pill war der Meinung, dass ein größerer Überfall durch die Strünkeder stattfände und schrie: "Recklinghausen, Recklinghausen". Das war eine List, denn durch diesen Ruf wollte er vortäuschen, es seien noch mehr Recklinghäuser Bürger anwesend. Doch es erfolgte kein weiterer Überfall. Als sich die beiden nach dem Schützen umsahen, erblickten sie den Landsknecht Christoph von Störmede, der an seinem geschorenen Haupte und an seinem weißen Lederwams kenntlich war, und in Richtung auf den Hof Pantring[1] davonlief.
Auch die Bewohner des Hofes Pantring hatten den Schuss und das Rufen gehört und kamen eiligst hilfsbereit herbei. Es waren das Johann und Bernd Pantring, denen die Margarete Pantring folgte. Als die letztere den Schwerdtfeger angeschossen daniederliegen sah, erfasste sie tiefes Mitleid, und sie sagte: Lieber Johann, lieget ihr also hier! Ihr zittert ja vor Kälte. ich will Euch meinen Rock überdecken. Dies geschah, und die mitleidige Margarete tröstete ihn und sagte, dass er wohl nicht sterben werde, denn er sei ja nur an der Lende verwundet. Der Verwundete aber erwiderte: "Ich muss sterben. Das Lot ist mir den Leib hinauf gedrungen und brennt all dort wie eine höllische Kohle." Man lud den Schwerdtfeger auf einen Karren und fuhr ihn nach Recklinghausen, wo er am nächsten Morgen starb.
Der Christoph von Störmede war anscheinend ein brutaler Bursche, denn als er am Hofe von Pantring vorbeilief und von Margarete Pantring gefragt wurde, was er angerichtet habe, äußerte er sich in nicht wiederzugebender roher Weise. Goddert von Strünkede aber sagte zu dem Gerichtsschreiber von Castrop, Martin Freithof, dass er dem Landsknecht die Tat nicht befohlen habe, und lehnte damit jede Verantwortung ab. Er sühnte aber auch nicht die Freveltat, sondern soll es dem Übeltäter ermöglicht haben, ins Ausland zu fliehen.
Über diesen Vorfall mit tragischem Ausgang liegen die Aussagen der den Strünkedern eigengehörigen Margarete Pantring, des Castroper Gerichtsschreibers Martin Freithof und der beiden Genossen des Johann Schwerdtfeger vor. Die Aussagen wurden am 27. Juni 1569 in der Urbanus-Kirche in Buer gemacht, wo der Prozess zwischen Recklinghausen und Strünkede zur Verhandlung stand, denn es wäre zu teuer geworden, die vielen Zeugen nach dem Sitz des Reichskammergerichtes in Speyer zu beordern. Aus diesem Grunde fand das Verhör in Buer in der Kirche statt, wo 40 Zeugen geladen waren.
Im Vordergrund des Prozesses stand der große Viehraub des Goddert von Strünkede vom Jahre 1564, wo er vermeinte, im Recht zu sein, wenn er sich wegen verschiedener Geschehnisse an dem Vieh der Recklinghäuser schadlos halte. Erst im Jahre 1574 kam es zu einem Vergleich und zu einem Vertrage.
Vgl. auch die Artikel vom selben Tag: Wie Pantrings Hof frei wurde (Brandt 1934) und Dietrich Pantring von Recklinghäuser Bürgern gefangen genommen (Brandt 1934)
Siehe auch
Quellen und Anmerkungen
- ↑ Vgl. Lage des Hofes Pantring - hier Bantring genannt - an der Emscher Ruhrdepartement - Kanton Dortmund - Bochum, östlicher Teil des Amts - Lageplan mit den Gerichten Strünkede, Castrop und Bodelschwingh - (1790) 1810