Gemeinderat (1934-1935)

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel

Meyerhoff 1963, S. 15ff.

Nach dem Preußischen Gemeindeverfassungsgesetz vom 15. Dezember 1933[1] wurde ein Gemeinderat für Herne eingesetzt:

"Die Gemeinderäte wurden vom "Regierungspräsidenten mit Zustimmung des Gauleiters berufen. [...] als geborene Mitglieder [...] der Kreisleiter, und der rangälteste ortsanwesende Führer der SA oder [...] SS."[2] Alle Stadtverordneten und Magistratsmitglieder blieben übergangsweise als Gemeinderäte in Amt und Würde.
Leiter der Sitzungen war der Oberbürgermeister. In den Sitzungen wurden die Verwaltungsvorlagen mit dem Protokollvermerk: "Die Gemeinderäte nahmen ohne Aussprache Kenntniss"[3] abgehandelt. Wortmeldungen finden sich daher selten.
Am 2. März 1934 wurde díe Anzahl der Stadträte auf 21, die der "leitenden Beamten auf 1 Oberbürgermeister, 1 Bürgermeister (gleichzeitig Kämmerer), 2 hauptamtliche und 2 ehrenamtliche Beigeordnete"[4] festgelegt.

Die Vereidigung der 21 "Ratsherren" erfolgte am 21. Dezember 1934.

Kreisleiter Karl Nieper
Standartenführer der SA Markfort
Magnus
Wessel
Wilde
Korbel
Winter
Buddenhorn
Eckey
Buchholz
Lammers
Bongardt
Ewert
Döbbemann
Boldt
Reinartz
Lutz
Becker
Pflüger
Dr. Dustmann
Otto von Velsen

Sitzungen waren am:

21. Dezember 1934
1. Februar 1935
6., 9., 11. und 28. März 1935
28. Mai 1935
19. und 27. Juni 1935
7. und 30. August 1935
30. September 1935

Am 1. April 1934 wurde die Deutsche Gemeindeordnung[5] verabschiedet, welche zum 1. Januar 1935 in Kraft trat. Schon kurz nach der Verabschiedung des Gesetzes verlagerte sich die gesammte städtische Arbeit innerhalb der Verwaltung, und zwar als reine Beamtenherrschaft mit starker Einflussnahme durch die NSDAP.



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Quellen und Anmerkungen