Urkunde 1361 Dezember 13
Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Urkundentext
13. Dezember 1361 (Lucie Virgine) Bele van Hoyeringh und Wessel van Ghalen, Eheleute, bekennen zugleich für sich und ihre Erben, daß Godeke van Velmede und seine Erben über ihren Graben und über ihr Land, geheißen »de spiker« oder »die wöit« und gelegen neben ihrem Hofe, zu seinem dort benachbarten Lande, auch geheißen »de wört«, fahren und fahren lassen dürfen, auf und ab, wenn es für das Land nötig ist.
Wessel van Ghalen siegelt.
Original, Pergament, Siegel anhängend, beschädigt
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1925 S. 1 Nr. 1
- Werbeck 1999
Siehe auch
- 13. Dezember (← Links)
- 1361 (← Links)