Urkunde 1619 März 3

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Version vom 12. September 2015, 19:41 Uhr von Andreas Janik (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „== Urkundentext == <blockquote> 3. März 1619: Georg Syberg zu Wischlingen, Amtmann zu Bochum, bekundet, daß er Henrica von Aschebroick, geb. von Hatzfeld…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Urkundentext

3. März 1619: Georg Syberg zu Wischlingen, Amtmann zu Bochum, bekundet, daß er Henrica von Aschebroick, geb. von Hatzfeld, in die Güter des Mathias von Eickel zu Weitmar immittiert[1] hat.
Siegel des Amtmanns; perg.

Quelle

  • Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, A 432 Haus Bladenhorst (Dep.), Nr. 125

Siehe auch


Anmerkungen

  1. Der immittierte Gläubiger erhielt zwar keinen juristischen Besitz, aber ein prätorisches (Vgl. [1]) Pfandrecht und die vorläufige Aufsicht über das Vermögen.