Heinrichstraße 23

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
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Heinrichstraße 23
Erbaut: 1909
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Letzte Änderung: 05.02.2024
Geändert von: Andreas Janik

Die Stadthaus Heinrichstraße 23 in Herne ist ein unter Denkmalschutz stehendes Baudenkmal. Die an der Nordseite der Heinrichstraße, in deren Teilbereich zwischen Schulstraße und Hermann-Löns-Straße, befindliche Stadthaus, entstand im Jahr 1909 nach einem Entwurf des Herner Architekten Eugen Sprenger für den Kaufmann Heinrich Oertgen.

Bewohner

Im Adressbuch für 1910 ist das Haus noch nicht erwähnt. 1914 bewohnt es der Reisende Heinrich Oertgen (Eigentümer) und der ehem. Amtmann des Amtes Baukau Karl la Roche, jeweils mit Familie. 1926 ist im Adressbuch der Kaufmann Heinrich Oetgen weiterhin benannt, Ein Dienstmädchen mit Namen Luise Bohn und die Witwe LaRoche.
1929 sind nun neben Heinrich Oertgen auch Gertrud und Julie Oertgen genannt, Neu sind der Gerichtsaktuar Hermann Minschen, der Lehrer Aloys Tröster und die Köchin Anna Freud.
1934 wohnen nun neben Heinrich Oertgen der Invalide August Cremer, der Kaufmann Paul Fahnenstich (Seit 1933 Ehemann von Julie Oertgen) und der Kaufmann Walter Rau das Haus.
1938 sind nun die Witwe Anna Brune, der Angestellte Adolf Brune, der Angestellte Hermann Brune und der Handlungsgehilfe Paul Brune wohnhaft. Paul Fahnenstich wohnte weiterhin hier. Die Hausgehilfinnen Elfriede Klein und Liselotte Pieper runden die Bewohner ab.

Denkmalschutz

DENKMAL NR. 717 ■ Wohngebäude
■ Heinrichstraße 23, Herne-Mitte
■ Erbaut: 1909
■ Architektur: Eugen Sprenger
■ Details: Bei dem Gebäude handelt es sich um eine Doppelwohnhaushälfte, die auf einem rechteckigen Grundriss errichtet wurde. Die Fassade des Hauses ist dem Stil des Historismus entsprechend in Zementputz ausgeführt worden. Das Gebäude ist bedeutend für die Stadt Herne, weil es Wohnsitz eines Herner Kaufmanns war und damit den wirtschaftlichen Aufstieg der Stadt um 1900 bezeugt. Das Gebäude bietet durch seine damals sehr moderne Architektur und Konstruktion einen wichtigen Vergleichsmaßstab bei der Beurteilung des Baustandards der Region und einen Einblick in die Maßstäbe bürgerlichen Wohnens.


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Einzelnachweise