Zivilstandregister Maire Herne

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
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Am 20. September 1792 erließ die französische Nationalversammlung ein Gesetz, das die rechtskräftige Beurkundung des Zivilstandes der französischen Bürger regelte.

Der Code civil von 1803 fasste die Personenstandsgesetze zusammen und regelte die Führung der Register. Im Königreich Westphalen wurde er 1808 eingeführt, im Großherzogtum Berg mit Wirkung zum 1. Januar 1810.

Nach dem Frieden von Tilsit wird die Grafschaft Mark von Preußen getrennt, an das Kaiserreich Frankreich abgetreten und dem Großherzogtum Berg angeschlossen. Das Großherzogtum Berg (Hauptstadt Düsseldorf) unterteilt sich in 4 Departements. Das Ruhr-Department (Hauptstadt Dortmund) wird aus drei Arrondedissements gebildet. Das Arrondissement Dortmund gliedert sich in 6 Kantone.

Das Kanton Bochum besteht u. a. aus der Mairie Herne mit den Gemeinden Baukau, Bickern, Bladenhorst, Crange, Eickel, Herne, Hiltrop, Holsterhausen, Horsthausen, Pöppinghausen und Röhlinghausen.[1]

Zuständig für die Führung war der Bürgermeister des jeweiligen Ortes. In Westfalen dagegen wurden die Register in französischer Zeit nach Konfessionen getrennt von den ortsansässigen Pfarrern und Rabbinern der jeweiligen Gemeinden geführt. In der Maire Herne wurden die Register vom Bürgermeister Steelmann geführt und nicht konfessionell unterschieden.

Gegen 1814 nach der Bildung des Rheinbundes und der Zerschlagung Preußens fand die staatliche Registerführung auch Eingang im rechtsrheinischen Gebiet, so im Kurfürstentum Hannover, im Königreich Westphalen, Herzogtum Berg, Großherzogtum Frankfurt und im Herzogtum Warschau, im Herzogtum Nassau, Großherzogtum Baden, an der Nordseeküste und in den Hansestädten.

Mit dem Ende von Napoleons Herrschaft und nach der Neuordnung Europas durch den Wiener Kongress wurden die Zivilstandsregister in Herne wieder abgeschafft.

1874 wurden die Zivilstandsregister in Preußen und 1876 im übrigen Deutschen Reich durch die dann eingeführten Personenstandsregister abgelöst. Mit der Führung der Personenstandsregister sind seitdem Standesbeamte betraut. Inhaltlich gleichen diese Register den Zivilstandsregistern ziemlich genau.

Für die Maire Herne sind folgende Zivilstandsbücher online:

  1. Hildebrandt, M.; Frensel, R.; Bodeux, J.; Heiserholt, F. Herne von Ackerstr. bis Zur-Nieden-Straße. Stadtgeschichte im Spiegel der Straßennamen. Stadt Herne, Stadtdruck, 1997, S. XIII