Urkunde 1705 Mai 11
Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Urkundentext
11. Mai 1705, Sevinghausen[1]
Georg Henrich von der Wenge, Herr zu Sevinghausen, bekundet, von der Witwe des Doktor Bröckelman zu Hattnegen[2] ein Darlehn von 60 Rtlr. erhalten zu haben.
Zur Sicherheit des Darlehns und der Jahreszinsen von 3 Rtlr. verpfändet er sein gesamtes Hab und Gut, insbesondere das jährlich aus den Einkünften des Gutes Groß-Middendorff zu Westenfeld zu erhebende Dienstgeld von 3 Rtlr.
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.
Johanna Hedwig von der Wenge, geborene von Cronberg, bewilligt vorstehende Schuldverschreibung.
Sie siegelt und unterschreibt.
Kopie.
Frhr. von Düngellen zu Dahlhausen , Erben Bröckelmann, Intervenierten. Fol. 8.Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 181 f., Nr. 408
- Werbeck 1999
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Haus_Sevinghausen
- ↑ = Hattingen