Urkunde 1701 März 11

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
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Urkundentext

11. März 1701, Horstmar

Adolph Bierboem, Fürstlich Münsterischer Notar, bekundet, dass ihm Joannes Crins, Bürgermeister der Stadt Horstmar, heute in Gegenwart des Heinrich Lammers und Bernard Auling auf dem adeligen Burgmannshof Neuhoff zu Horstmar eine, Münster, den 10. März, gesiegelte und unterschriebene Vollmacht — diese ist inseriert — des Fürstlich Münsterischen Geheimen Land- und Kriegsrats Bernard Engelbert Christian von Beverförde, Herrn zu Ober- und Nieder-Werries Wemesloh, Bynck, Horstmar, Nienborg und Wenge, überreicht habe, unter Zuziehung eines oder mehrerer Notare, die von Neuhoffschen Güter zu Horstmar und Nienborg, welche diesem durch seine Frau Anna Elisabeth von Neuhoff, als Tochter und Erbin des † Stephan Diederich von Neuhoff auf Grund eines Vertrages vom 16. Juli 1681, bestätigt am 18. August 1699, von dessen jüngerem Bruder, Joan Georg von Neuhoff, Kommandeur von Neuhoff, zugefallen, aber von seinem Oheim, dem vorbenannten Kommandeur, in seinem und seiner Frau Namen verwaltet worden war, selbst in Verwaltung zu nehmen und hiervon die Pächter zu benachrichtigen.
Demgemäß begibt sich Grins mit dem Notar und den Zeugen zunächst zum Kotten Börger in der Bauerschaft Tinger, Kirspiel Schöppingen, den er bereits 1690 in Besitz genommen und eröffnet zugleich in Abwesenheit des Kötters, dessen Frau und Töchtern, die rückständigen und fälligen Pächte oder Zahlungen, bei Vermeidung doppelter Zahlungen, nur an den Auftraggeber [Beverförde] und dessen Frau als rechtmäßige Herren und Besitzer zu leisten.
Am selbigen Tage sind die Erben Eising und Kesterman am Rahmesberg sowie der Hof Schulte Ebbinghof, sämtlich im Kirspiel Schöppingen, in Besitz genommen und den Frauen in Abwesenheit ihrer Männer die gleiche rechtliche Eröffnung gemacht, ferner Große und Lütke Loeßbrock im Kirspiel Schöppingen und in der Gehmer Bauerschaft, wie auch der Kotten Deipenbrock im Dorfe Heeck, sodann die Erben Schwieters und Düestman sowie der Kotten Hecker, sämtlich im Kirspiel Heeck.
Der Emonitor und Einnehmer des von Neuhoffschen Burglehns in der Stadt Nienborg, Cornelius Mollman, wie die nachbenannten Schuldner des † von Neuhoff zu Horstmar und seiner einzigen Tochter: Kötter Johanßen. Kirspelsrezeptor, Lürman [Cörman], Zeller Schlichtman zu Heeck, Zeller Hochget, Schulte Wepf und Zeller Tillman sowohl wegen der Zinsen als auch Zehnten, sodann Berndt Könne in Nienborg, Zeller Wigger Kirspels Epe, wurden bei Vermahnung doppelter Zahlung angewiesen, nur an Beverförde oder dessen Bevollmächtigten zu zahlen.
Am 12. März sind in vorerwähnter Weise in Besitz genommen: die Erben Elßkamp, Rüdde und Fuchtman sowie die Kotten Lunte, Merß, Althoff, Ewalt, Scheipers, Dünne, Kleine und Große Frerich, Albers und die beiden Erben Ammertman, sämtlich im Kirspiel Epe.
Dem Provisor des Wandmacheramts zu Meteler, Gerhard Westendorf. wegen einer auf der Walkemühle haftenden Forderung und rückständigen Zinsen, den Zellern Wennigman zu Laer und Tieman daselbst wegen fälliger Jahreszinsen, dem Kötter Pistors ebendort wegen seiner schuldigen Pacht, Johan Hüve in der Alstbauerschaft, Engelbert Wevers daselbst wegen jährlicher schuldiger Rente, dem Zeller Jelckmans Erbes im Kirspiel Schöppingen wegen seiner schuldigen Pacht, wurden die gleichen Eröffnungen rechtlicher Natur gemacht.

Abschrift eines von Notar Adolph Henrich Bierboem abgefaßten, unterschriebenen und mit dem Notariatssignet versiegelten, beglaubigten Protokolles.

In einer fast gleichlautenden Urkunde vom 14. März l. Js. wird Vicar Johann Bever zu Dolberg mit der Besitzergreifung beauftragt — die Vollmacht ist inseriert —: da er aber verhindert ist, beauftragt er hiermit gleichfalls den Bürgermeister Johannes Crines, — die Vollmacht, datiert: Horstmar, den 14. März —, ist inseriert.
Crines vollzieht in Gegenwart der Zeugen Christian Mesenbrock und Johann Henrich Lake den Auftrag.
Abschrift des ebenfalls von dem Notar Adolph Bierbaum abgefaßten, unterschriebenen und mit dem Notariatssignet versiegelten, beglaubigten Protokolls.

Status causae cum brevi exactu . . . der wichtigen von Neuhoffschen Erbschaftssache. Fol. 59— 67. 68—78.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen