Urkunde 1609 September 29
Urkundentext
29. September 1609:
Mathias von Bueren zu Hockerde, Jobst Kappel zu Waldenbrugge und Ernst von Eickel zum Crange als "Erbgenamen" des † Gerhardt Bodelschwing zu Mengde verkaufen der Johanna geb. von Oer, Witwe Philipp von Viermunden zur Bladenhorst sowie deren Erben eine jährliche Rente von 42 Reichstalern aus ihren Erbgütern: dem Hof "zur Hove gelegen zu Oesterich", dem Hof zu Oestendorf und dem Hornemannshof zu Nette [bei jedem Hofe ist aufgezählt, was er jährlich an Pacht abwirft]; alle Höfe liegen im Kirchspiel und Gericht Mengde. Das letztgenannte Gut hat jährlich 10 Goldgulden an die Kirche zu Mengede abzuliefern, sonst sind die 3 Güter abgabenfrei. Die 3 Güter gelten als Unterpfand für die Rente. Die Pächter auf den genannten Höfen heißen: Gisen zum Oestendorpff; Gert uf der Hoven und Johann Hornemann. Den Rückkauf der Rente mit 700 Reichstalern behalten sich die Verkäufer vor.
Unterschrift: des v. Bueren und des von Eickel.
Die Stadt Dortmundt versiegelte die Urkunde neben den Verkäufern; dabei erklärt sie aber, dass ihre in und an dem Gericht und Dorf Mengde liegenden Lehnsgüter nicht mit als Unterpfand gelten sollen.
- Material : Papier
- Überlieferung : Original
Quelle
- Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, A 462 I Gesamtarchiv von Romberg - Urkunden, Nr. 2348[1]
Siehe auch