Urkunde 1567 August 28

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
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Urkundentext

28. August 1567 (am neusten montagh nach Jacobi apostoli)
Tauschvertrag
Melchior vom Loe zur Dornenburgh und Ida von der Reck, Eheleute, schließen mit den Eheleuten Otto von der Dornenburgh genannt Asschebroick zu Nosthausen und Margareite von Lustropff einen Tauschvertrag <erffliche buitenschop und wessel>.

  1. Die Eheleute vom Loe überlassen den Eheleuten von der Dornenburgh 1 maldersede sadiges Landes, das in ihr Rombergs Gut zu Hoffstede gehörte, zwischen Ostermans Kämpfchen und Grimduvels Lande gelegen, schießend mit einem Ende auf den Schoppen-Kamp, mit dem anderen Ende auf den Ravenacker, unter Ausschluß von Wiederkauf.
  2. Sie erhalten dafür ein Wiesenstückchen in ihrer Wiese gelegen, schießend auf die Möllenbeck und längst der zu Nosthausen gehörenden Wiese. Das Grundstück geht bis an den Stau an dem Beisenkampe und kehrt und wendet in die Länge bis an den Nortweg mit samt der Becke, so weit und fern das vorgescrevene wissken kehret und wendet und weiters nicht.
    Den Eheleuten von Asschebroick und ihren Erben bleibt jedoch vorbehalten, durch den Stau in derselben Becke, so in der Mitte der Becke gelegen, ihre Wiese zu befluten. Doch sollen und wollen sie nicht darin fischen, sondern die Eheleute vom Loe sollen die Fische und den Aufschlag behalten.
    Auch haben gedachte Eheleute von Aschebrock bewilligt, daß die Eheleute vom Loe noch einen Kasten in derselben Becke gegen das vorgenannte Wissken und ihre <Aschebrocks> Wiese, dar die Beisenkamp angeht, anlegen mögen, doch mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, wenn Aschebrock und seine Hausfrau oder ihre Erben dieses Kastens bedürfen, sollen sie denselben zur Bewässerung und Beflutung ihrer Wiese unbehindert auch gebrauchen dürfen.

Ferner soll auch aller Mangel und Mißverstand <so gemelte Eheleute von Asschebrock des kleinen Ortkens halben, gegen die Müllenbeck im genannten Beisenkamp gelegen und mit Weide und Erlenholz bewachsen, sich angemaßet haben> hiermit gänzlich verglichen sein und bleiben. Den Eheleuten Aschebrock bleibt jedoch der Aufschlag im genannten Beisenkampe, so weit und ferne er ihnen gehört, zu berrechten und zu zäunen, sowie ihn ohne Beeinträchtigung allein zu gebrauchen.

Melchior vom Loe zur Dornenburgh und Otto von der Dornenburgh genannt Asschebrock zu Nosthausen siegeln.
Zeugen: Melchior von Dellwigh zu Dellwigh, Droste zu Bouchum, und Jost von der Leite zu Marten, Lehnherr des Rombergs Gutes zu Hoffstede.
Unterschriften: Melchior vom Loe zur Dornenburgh — Itgen vonn der Reck — Otto vonn der Dornenburgh genannt Asschebrock zu Nosthausen — Margreite von Lulstropff.

Dorneburger Kopiar von 1567

Quelle

Literatur

Siehe auch

Anmerkungen